In einem Brief an das Finanzamt bestreitet Schwiegermutter Marina Giori-Lhota, anders als vom ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser dargestellt, die wirtschaftlich Berechtigte eines Kontos zu sein.
Wer war der wirtschaftlich Berechtigte des Depots Nr. 49214-0 bei der Meinl Bank, das der Schweizer Treuhandgesellschaft Ferint AG gehörte? Das ist eine der entscheidenden Fragen bei den Ermittlungen von Finanz und Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Über dieses Konto wickelte Grasser als noch amtierender Finanzminister den Kauf von Genussscheinen der Kärntner Hypo-Alpe-Adria-Bank in Höhe von 500.000 Euro ab, die in der Folge einen Gewinn von 274.588 Euro brachten.
Laut Grasser geschah all dies mit dem Geld und im Auftrag seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota, die damit sein „Veranlagungsgeschick“ habe testen wollen. Giori-Lhota habe ihm die 500.000 Euro in bar gegeben. Er habe das Geld in mehreren Tranchen aus der Schweiz nach Wien gebracht, ein Vorgehen, das wohl unüblich, aber nicht strafbar sei, wie Grassers Anwalt Manfred Ainedter betont.
Giori-Lhota soll nach von Grasser vorgelegten Unterlagen zudem auch die „wirtschaftlich Berechtigte“ des Ferint-Kontos gewesen sein. Die Tiroler Finanz begehrte daraufhin von Giori-Lhota die Auskunft, ob die aus dem Geschäft entstandenen Einkünfte in der Schweiz versteuert worden sind.
In einem Brief an das Finanzamt Innsbruck, aus dem das „Profil“ zitiert, antwortete Giori-Lhota darauf: „Vorweg ist festzuhalten, dass ich zu keinem Zeitpunkt ,wirtschaftlich Berechtigte‘ des auf die Ferint AG lautenden Depots war. Ihrem Ersuchen um Vorlage geeigneter Unterlagen, die belegen, dass die Erträge aus dem Depot in der Schweiz der Besteuerung unterzogen worden sind, kann ich . . . leider nicht nachkommen. Da ich nicht wirtschaftlich Berechtigte war, waren allfällige Erträge aus diesem Wertpapierdepot nicht in meine Schweizer Steuererklärung aufzunehmen.“
Grasser weist Vorwürfe zurück. Von Grassers Anwalt Ainedter wurden die Vorwürfe am Samstag „entschieden zurückgewiesen“. Strafrechtlich relevant sei einzig, ob Giori-Lhota Karl-Heinz Grasser, für den die Unschuldsvermutung gilt, die 500.000 Euro gegeben hat oder nicht. „Und sie dementiert nicht, Grasser das Geld gegeben zu haben.“ Bei den Vorwürfen handle es sich um eine Fortsetzung der „Hetzkampagne“. Grasser überlegt seinerseits rechtliche Schritte wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses, da der Brief Giori-Lhotas an die Finanzbehörden an die Öffentlichkeit gelangt sei.
Bereits Mitte der Woche wurde ein Polizeibericht publik, laut dem Grasser die Herkunft des Geldes nicht habe aufklären können. Seine Aussagen seien größtenteils realitätsfremd und stimmen mit dem Erhebungsergebnis nicht überein. Grasser versuche, sich mit falschen Angaben über sein Vermögen der „strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen“, heißt es darin.