Vorsorgewohnungen: Sparpaket bringt Spekulanten Vorteile

Vorsorgewohnungen als Pensionsabsicherung verlieren an Attraktivität
Vorsorgewohnungen als Pensionsabsicherung verlieren an Attraktivität(c) (Clemens Fabry)
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Die Spekulationssteuer wird abgeschafft. Dadurch verlieren Vorsorgewohnungen für langfristig orientierte Anleger an Attraktivität.

Mit der Aufhebung der Spekulationsfrist sind die Veräußerungsgewinne für eine Vorsorgewohnung auch in den ersten zehn Jahren nur noch mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Für spekulative Käufer und Verkäufer, die eine Immobilie meist keine zehn Jahre lang behalten, halbiert sich die Besteuerung somit von 50 auf 25 Prozent. "Ich glaube, dass man das nicht bedacht hat", so Friedrich Noszek,Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB).

Im Gegensatz verliert die Vorsorgewohnung als Pensionsabsicherung mit den neuen Bedingungen für Immobilienverkäufe an Attraktivität. "Für Vorsorgewohnungen ist der Wegfall der 10-jährigen Spekulationsfrist sicher negativ", sagte Noszek. Die Regelung, die für Anschaffungen ab dem 1. April 2002 gilt, sei "sehr ungünstig, wenn ein Verkauf erfolgt".

Wertsteigerung wird angeknabbert

"Wenn eine Vorsorgewohnung nicht den gewünschten Ertrag hatte, was oft der Fall war, dann konnte man das Objekt mit Gewinn verkaufen und die Wertsteigerung lukrieren", so Noszek. Denn die Mieterlöse allein waren in der Praxis oft nicht einträglich genug. Die Banken und Bauträger, die diese frei finanzierten Wohnungen anboten, bewarben ihre Vorsorgeobjekte oft mit Ertragschancen im Bereich von sieben Prozent jährlich. "Das ist in vielen Fällen nicht aufgegangen", betonte der ÖHGB-Präsident. Und nun solle auch die Wertsteigerung angeknabbert werden.

Vorsorgewohnungen seien im großen Stil angeboten worden und eine Zeitlang hochmodern gewesen - als drittes Standbein für die Altersvorsorge neben der ASVG-Pension und der betrieblichen Pensionsvorsorge.

Inflation sorgt für Diskussionsstoff

Dass die neue Regelung Spekulanten de facto steuerlich begünstigt, erachtet Noszek als "originell": Denn bisher galt hier der jeweilige Einkommenssteuersatz des Verkäufers. Nach zehn Jahren war der Verkauf dafür steuerfrei. Für spekulative Käufer und Verkäufer, die eine Immobilie meist keine zehn Jahre lang behalten, halbiert sich die Besteuerung somit von 50 auf 25 Prozent. "Ich glaube, dass man das nicht bedacht hat", so Noszek. Bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns müsse in jedem Fall auch die Inflation in der Zeit zwischen Anschaffung und Weiterverkauf der Immobilie berücksichtigt werden. "Da gibt es sicher noch eine Diskussion."

Spekulative Immobilienverkäufe würden durch den neuen Einheitssteuersatz von 25 Prozent begünstigt, räumt auch die börsenotierte Wiener Privatbank ein. Dennoch rechnet man mit keinerlei Auswirkungen auf das Immobiliengeschäft. "Bei Immobilien überwiegt der Sicherheitsgedanke", sagte Asset-Management-Leiter Alfred Reisenberger. Die Attraktivität liege in der Ersparnis der Umsatzsteuer und im Anstieg des Wertes.

Immobilieninvestments hält der Asset Manager immer noch für attraktiver als das herkömmliche Sparbuch, wo die Anleger "aktiv in die Falle der Wertvernichtung laufen".

(APA)

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