Bawag-Prozess: Neuauflage ab Ende April

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Investmentbanker Wolfgang Flöttl & Co. erneut wegen Untreue vor Wiener Strafgericht. Soweit durchsickerte, möchte der Vorsitzende des Schöffensenats ab 24.April die Beschuldigten zunächst einvernehmen.

Wien/Apa/M.s. In der letzten Aprilwoche könnte im Straflandesgericht Wien der zweite Bawag-Prozess starten. Davon gehen zumindest Anwälte aus, die mit der Verteidigung der Beschuldigten – darunter etwa der Investmentbanker Wolfgang Flöttl – betraut wurden. Das Gericht selber hat diesen Termin bisher aber noch nicht offiziell bestätigt.

Soweit durchsickerte, möchte der zuständige Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Christian Böhm, ab 24.April in mehreren aufeinanderfolgenden Verhandlungstagen die Beschuldigten zunächst einvernehmen. Danach dürfte es eine längere Pause geben, ehe diverse Zeugen aufmarschieren sollen.

Der erste Bawag-Prozess hatte für den damaligen Hauptangeklagten, Ex-Bawag-General Helmut Elsner, mit einer Verurteilung wegen Untreue geendet. Elsner erhielt letztinstanzlich die Höchststrafe, zehn Jahre Haft, er befindet sich derzeit aber (nach viereinhalb Jahren U-Haft) auf freiem Fuß, da er aus gesundheitlichen Gründen als haftunfähig gilt. An sich sollte ihm ein neuerlicher Auftritt als Beschuldigter erspart bleiben. Allerdings strebt die Bawag per Subsidiaranklage eine zusätzliche Verurteilung Elsners wegen Betruges an. Im Erfolgsfall könnte die Bawag leichter auf Elsners Stiftungsvermögen zugreifen, das die Bank auf fünf Millionen Euro schätzt.

Jedenfalls waren im ersten Rechtsgang alle der insgesamt neun Beschuldigten wegen Untreue im Zusammenhang mit den „Karibik-Spekulationen“ der Bawag verurteilt worden, der OGH hatte aber in sieben Fällen die Urteile aufgehoben. So auch im Falle von Wolfgang Flöttl, der durch seine Spekulationsgeschäfte der Bank einen Milliardenschaden beschert hatte.

Außer Flöttl müssen nun auch Helmut Elsners ehemalige „rechte Hand“, Peter Nakowitz, und drei weitere frühere Bawag-Vorstände erneut vor Gericht erscheinen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2012)

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