Tauziehen um einen Gerichtsauftritt von Ex-Bawag-Chef Elsner wird heftiger: Laut Gutachter ist der 77-Jährige in der Lage, zum Prozess zu kommen. Elsner wehrt sich mit einem Antrag auf Ausschluss des Gutachters.
Wien/M. S. Brisante Entwicklung im „Bawag-II-Prozess“: Der frühere Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner gilt laut einem gerichtlich eingeholten Gutachten als durchaus verhandlungsfähig. Und zwar ungeachtet der Tatsache, dass sich der herzkranke 77-Jährige derzeit zur Rehabilitation in Tirol aufhält. Elsner ist für kommenden Dienstag (29. Mai) neuerlich zur Verhandlung geladen.
Einen ersten Gerichtsauftritt bei der Neuauflage des Strafverfahrens um die Spekulationsgeschäfte der Bawag hatte Elsner, wie berichtet, Anfang Mai platzen lassen. Schon damals hatte die Verteidigung gesundheitliche Gründe geltend gemacht – hatte sich dabei aber auf dünnem Eis bewegt. Sollte Elsner nächste Woche wieder nicht kommen, droht ihm die zwangsweise Vorführung.
Diese erneute Zuspitzung der Lage ergab sich am Montag, dem sechsten Verhandlungstag, im Wiener Straflandesgericht. Nach Aufhebung weiter Teile der Urteile des ersten Bawag-Verfahrens muss das Gericht erneut der Frage nachgehen, ob einstige Bawag-Vorstände durch die Karibik-Spekulationen Untreue begingen.
Bawag will neuen Schuldspruch
Elsner selber wurde zwar schon beim ersten Prozess rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt. Die Bawag hat aber – in ihrer Rolle als geschädigte Bank – per Subsidiaranklage (die Bank schlüpft nun also in die Rolle des Staatsanwaltes) dafür gesorgt, dass Elsner zumindest an einer Nebenfront erneut vor Gericht muss. Somit droht ihm ein neuerlicher Schuldspruch.
Gleich am Beginn der Montagsverhandlung gab Richter Christian Böhm das Ergebnis der Untersuchung durch den Kardiologen Günter Steurer vom Wiener AKH bekannt. Demnach ist Elsner eben in der Lage, zum Prozess zu kommen. Details des neuen Gutachtens wollte Böhm nicht erörtern.
Tatsache ist: Elsners behandelnder Arzt, der leitende Kardiologe Kurt Huber vom Wilhelminenspital, hatte erklärt, dass sich sein Patient wieder „einem mehrwöchigen Erholungsaufenthalt unter ärztlicher Kontrolle“ unterziehen müsse. „Sollten die medikamentösen Maßnahmen nicht erfolgreich sein, steht dem Patienten ein neuerlicher Eingriff an den Herzkranzgefäßen bevor.“
Weil diese Erkenntnisse in das Gutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit nicht eingeflossen seien, lehnt Elsner nun Gutachter Steurer ab.
In einem (der „Presse“ vorliegenden) Antrag auf Ausschluss des Mediziners wegen Befangenheit, eingebracht von Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens, heißt es in Bezug auf Steurer: Es lägen Gründe vor, „die geeignet sind, seine volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen“.
Die Psychologie des Gutachters
Weiter heißt es gewunden: „Es könnte [. . .] bei einem [. . .] objektiven Beobachter der Eindruck entstehen, dass der Sachverständige aus psychologischen Motiven eine von ihm vorgefasste Meinung und sein Gutachten auch dann zu ändern nicht gewillt sein werde oder würde, wenn Verfahrensergebnisse dessen Unrichtigkeit aufzeigen.“
Ob der Richter seinen Gutachter deshalb abzieht, bleibt abzuwarten. Noch ist über den Antrag nicht entschieden. Und so bleibt die spannende Frage, ob sich Elsner nächsten Dienstag gleichsam „freiwillig“ auf den Weg von Tirol nach Wien macht.