Mehrjährige Haftstrafen in Bundesbuchhaltungsaffäre

Im Straflandesgericht wurden in der Bundesbuchhaltungsaffäre die Urteile gesprochen
Im Straflandesgericht wurden in der Bundesbuchhaltungsaffäre die Urteile gesprochen(c) APA/ROLAND SCHLAGER (Roland Schlager)
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Der ehemaligen "Venetia"-Chef wurde zu acht Jahren, der BHAG-Beamte zu sieben Jahren Haftstrafe verurteilt.

Mit drei Schuldsprüchen und mehrjährigen Freiheitsstrafen für die Betroffenen ist am Donnerstagnachmittag im Wiener Straflandesgericht der Prozess um die Bundesbuchhaltungsaffäre zu Ende gegangen. Wolfgang W. (47), ein ehemaliger Bereichsleiter der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), der im Jahr 2005 sowie zwischen dem 4. Jänner und dem 1. September 2008 insgesamt 16,47 Millionen Euro an Bundesvermögen verschleudert hatte, erhielt wegen schweren Betrugs sieben Jahre Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Sämtliche Betroffenen baten um Bedenkzeit.

Der frühere Chef des Bildungsinstituts "Venetia", Kurt D. (57), der in erster Linie von den abgeflossenen Millionen profitiert haben dürfte, wurde zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte laut Anklage den Beamten zum Ausstellen gefälschter, zeitlich befristeter Forderungsbestätigungen überredet und die Schuldverschreibungen der Republik an seine Gläubiger verkauft. Ein niederösterreichischer Geschäftsmann, der dem BHAG-Beamten Investoren für die falschen Schuldverschreibungen zu vermitteln versucht hatte, fasste vier Jahre Haft aus. Ein mitangeklagter Wiener Rechtsanwalt wurde freigesprochen.

Richter Thomas Kreuter ging in seiner ausführlichen Urteilsbegründung vor allem mit Ex-"Venetia"-Boss Kurt D. hart ins Gericht. Dieser habe sich zwar zu Beginn des Verfahrens formell schuldig bekannt, "aber dass Sie irgendeine Verantwortung übernommen hätten, kann ich nicht erkennen".

Noch während der Schöffensenat mit den Beratungen befasst war, hatte Kurt D. vor dem Gerichtssaal wartenden Journalisten zu verstehen gegeben, er habe im gegenständlichen Fall zwar "einen Fehler gemacht", als Chef seines Bildungsinstituts im Lauf der Jahre aber 48000 Personen geschult und dabei "einen volkswirtschaftlichen Gewinn von 320 Millionen Euro" besorgt.

Richter: Verantwortung wenig glaubwürdig

"Sie haben nichts ausgelassen. Aber irgendwann hat die Gier ein Ende", bemerkte Kreuter. Der Richter machte keinen Hehl daraus, dass ihm die Verantwortung des 57-Jährigen, der angab, sein ganzes Geld in vermeintlich gewinnbringende ecuadorianische Goldminen investiert zu haben und dabei alles verloren zu haben, wenig glaubwürdig erschien: "In Wahrheit haben'S a Geld braucht und sind dort hing'rannt, wo sie eines gekriegt haben."

Die Gans, die goldene Eier legte, war in diesem Fall der BHAG-Beamte Wolfgang W., der der Republik einen Schaden von 16,47 Millionen Euro anrichtete, indem er dem damals  gutbefreundeten Kurt D. falsche Schuldverschreibungen des Bundes überließ und großzügig Gelder überwies, als die Käufer der vermeintlichen Forderungsbestätigungen diese einlösen und ihr Geld sehen wollte, das der "Venetia"-Boss nicht hatte. Trotz eines umfassenden Geständnisses und des Umstands, dass sich der Beamte nicht persönlich bereichert hatte, war für das Gericht eine deutliche Freiheitsstrafe für Wolfgang W . unumgänglich. "Das ist echtes Geld. Das ist nicht wenig", erläuterte Kreuter.

(APA)

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