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Hypo-Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft für Kulterer

24.05.2012 | 17:31 |   (Die Presse)

Der zweite Kärntner Hypo-Prozess endete am Donnerstag mit vier Schuldsprüchen. Nun erhöht sich die Chance der BayernLB, bei den früheren Hypo-Eigentümern Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

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Klagenfurt/Höll. Der zweite Kärntner Hypo-Prozess endete mit vier Schuldsprüchen: Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer und der frühere Vorstand Günter Striedinger wurden am Donnerstag in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren beziehungsweise vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Steuerberater Hermann Gabriel bekam viereinhalb Jahre und der Rechtsanwalt Gerhard Kucher vier Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Alle vier Angeklagten werden dagegen berufen.

Für die Kärntner Staatsanwaltschaft und die vom Finanzministerium eingesetzte Ermittlertruppe „CSI Hypo“ ist der Richterspruch ein Etappensieg. Ende 2009 musste die Klagenfurter Bank mit der Verstaatlichung vor der Pleite gerettet werden. Bislang schoss der Steuerzahler 1,5 Mrd. Euro zu. Die Finanzmarktaufsicht schließt nicht aus, dass die Hypo heuer noch einmal Geld brauchen wird.
Die „CSI Hypo“ überprüfte alle wichtigen Geschäfte der vergangenen zehn Jahre. Kulterer und die drei Angeklagten wurden wegen einer 2004 durchgeführten Kapitalerhöhung verurteilt. Laut der Anklage sollen die Manager damals ihre Befugnisse missbraucht und die Eigenmittelvorschriften des österreichischen Bankwesengesetzes verletzt haben. Denn im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Hypo-Aktien unter anderem von einer Firma gekauft wurden, hinter der eine Stiftung von Steuerberater Gabriel steht.

Konstruktion über Liechtenstein

Die Richterin sah es als erwiesen an, dass dies eine Umgehungskonstruktionen über Liechtenstein sei. Denn die Käufer der Wertpapiere nahmen bei der Hypo Liechtenstein einen Kredit auf. Die Hypo finanzierte ihre Aktien also selbst.

Zudem erhielten die Aktienkäufer von der Bank eine Dividende, die höher war als die Kreditzinsen. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Bank dadurch um 5,5 Mio. Euro geschädigt wurde. Der Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen höheren Dividenden und niedrigeren Kreditzinsen. Der jetzige Prozess gilt als Probegalopp für weitere Verfahren. In den Jahren 2006/2007 führte die Hypo noch einmal eine umstrittene Kapitalerhöhung durch. Laut „Presse“-Informationen führt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auch hier Ermittlungen durch.

Auch 2006/2007 sollen Bestimmungen des Bankwesengesetzes verletzt worden sein. Betroffen davon ist unter anderem der Vizechef der Grazer-Wechselseitigen-Versicherung, Siegfried Grigg. Dieser war als Ex-Hypo-Chef für die Bilanz 2006 verantwortlich. Er bestreitet alle Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung. Dadurch erhöhen sich die Chancen der BayernLB, bei den früheren Hypo-Eigentümern Schadenersatzansprüche geltend zu machen. In einem Musterprozess fechten die Bayern gerade den 2007 unterzeichneten Kaufvertrag für das Kärntner Institut an. Die Deutschen behaupten, dass die Bilanzen der Hypo Alpe Adria vor der Übernahme gefälscht waren. Setzen sich die Münchner hier durch, können sie einen Teil des Kaufpreises von 1,6 Mrd. Euro zurückverlangen.

Dies würde vor allem das Land Kärnten als früheren Mehrheitseigentümer hart treffen.

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108 Kommentare
 
12 3
Gast: Klagenfurterin
27.05.2012 22:18
0 0

Was ist mit der politischen Verantwortung?

Wann wird das BZÖ / FPK gehen?

Gast: Korrupty
26.05.2012 20:47
0 0

na endlich

Na endlich müssen einmal korrupte Manager für ihre Gaunereien die Verantwortung tragen!!!
Ein kleiner Hoffungsschimmer der Gerechtigkeit in diesen Land.
Wer betrügt soll auch dafür dir Konsequenzen tragen

Gast: Bofinger
25.05.2012 17:49
0 0

Dazu passt Folgendes wie ein gefundenes Fressen!

Zitat 1:

"Gratuliere der Staatsanwaltschaft, dass auch mal Taten folgen. Andererseits stelle ich mir die Frage, wer nicht gerne für auf die Seite geräumte Millionen für nur dreieinhalb bzw. vier Jahre Haft hinter Gitter geht, um schon bald einem wundervollen Lebensabend zu frönen. In einem Gespräch vor kurzem hat mir ein Arbeiter erklärt, dass er, hätte er zehn Millionen Euro auf die Seite geräumt, dafür sogar 15 Jahre Haft in Kauf nähme, würde er danach noch über das Geld verfügen."

Zitat 2 (Antw. auf Nr. 1!):

"Die Haftstrafe von 3,5 Jahren ist doch nur eine Beruhigungspille fürs entmündigte Volk. Sobald das Urteil nach der Revision rechtsgräftig ist, werden die Herrn mit Gefälligkeitsgutachten für Haftunfähig erklärt und erfreuen sich bei bester Gesundheit ihrem ergaunertem Vermögen."

0 1

Hypo-Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft für Kulterer

recht gute Sache, wenn es so weitergehen würde !

Warum liest man nichts über die Imofinanz und ähnlich gelagerte Vergehen ?!

Wohl weil man vor sehr wichtigen Wahlen jegliche Möglichkeiten nutzt um auf alle anderen zu zeigen, sich selbst aber weit tief in den Schatten stellen versucht ?!

Jedem kritisch denkenden wird doch auffallen was hier gespielt wird, und welche Ziele damit verfolgt werden.


Gesamtschaden

den diese Herrschafen verursacht haben...ca.4 Milliarden..und die Richterin hat in der Urteilsbegründung auch das Ausmaß der Untreue vorgebracht...wenn nun die Ansicht vertreten wird, hier müssten Freisprüche kommen....die Strafen sind im unteren Drittel des Rahmens angesiedelt...

Gast: Der kleine Karli
25.05.2012 09:36
2 0

Bravo

Ein Bravo der Richterin!

Ja ja wenn die Gier nicht wär.

Bei der Bayern Hypobank und der LH liegen aus meiner Sicht zwei nahezu idente Charaktereigenschaften der Käufer vor. Die liebe Gier. In dem einen Fall sah die LH als einziger übergebliebene Bieter in der Mitgift von € 500 Mio. den letzten Anstoß für den Kauf und im Fall der Hypobank war es der Drang zur Umsatzvergrößerung. In beiden Fällen wurden insgesamt die meisten kaufmännischen Grundregeln missachtet. Das im Falle der Hypobank Kärnten das Terrain etwas manipuliert wurde hätte bei der Sorgfalt des Käufers erkannte werden können. Die liebe Gier nach *mehr*.

Und wann beginnt der Prozess gegen die Bayern?

Für den Bankrott der Hypo sind in erheblichen Ausmaß die Bayern verantwortlich, was aus der Entwicklung des Kreditvolumens sowie des Wertberichtigungsbedarfs ableitbar ist.

Bekommen dann auch die Österreicher Schadenersatz oder haben wir diesen durch die Freiklausel, die der frühere Finanzminister Josef Pröll unterschrieben hat verwirkt?

http://www.wienerzeitung.at/meinungen/gastkommentare/455425_Der-groesste-Betrug-bzw.-Selbstbetrug-in-der-Geschichte-der-2.-Republik.html

0 2

Re: Und wann beginnt der Prozess gegen die Bayern?

Welche "Freiklauseln" sollte Pröll denn unterzeichnet haben?

Die Bayrische LB war nu 2,5 Jahre lang vom Mai 2007 bis Dez 2009 Hauptaktionär der Hypo AA!

Die Verbindlichkeiten von über 21 Milliarden EURO, die die Hypo AA aber 2008 hatte, wurden aber vor dem 1.4. 2007 eingegangen.
Für diese wahnwitzigen Verbindlichkeiten haftet das Land Kärnten immer noch!

0 0

Re: Re: Und wann beginnt der Prozess gegen die Bayern?

Herr Cvrkal, ich warte jetzt schon über 12 Stunden auf Ihre Antwort:
Was ist eine "FREIKLAUSEL" die Pröll unterschrieben haben soll?

Wenn Sie schon drüber schreiben, sollten Sie auch wissen was das sein soll!

Gast: os747
25.05.2012 00:22
0 0

Wiedergutmachung

Bei diesen Urteil fehlt die Wiedergutmachung nur so ist es ein gerechtes Urteil.

Gast: oTTo nix mag Theater!
24.05.2012 23:57
1 0

Hypo-Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft für Kulterer......

.....ich wette dass KEINER von denen jemals die Haft antreten wird müssen, SIEHE BAWAG-DESASTER, wo nur einer angetreten wurde......da ist leider sehr viel Show und Theater dabei, AUF DEUTSCH GESAGT, man will und MUSS die Bevölkerung befrieden......TRAURIG, aber so ist es!
Be.es: noch besser wäre, pfänden pfänden pfänden pfänden...........bis aufs Exmi!

Im Prinzip keine Aufregung noch was Besonderes. Das Rechtswesen einer Demokratie im Rechtsstaat Österreich.

Die Justiz hat ohne Ansehung der Person, das sie seit Jahrzehnten hunderttausendfach praktiziert gegen Verdächtige ermittelt und untersucht. Auf Grund des Ergebnisses hat sich ein begründeter Verdacht für straf- und gerichtsrelevante Straftaten ergeben und die STA hat Anklage erhoben.

Das Gericht ist in weiterer Folge zur Rechtsansicht gekommen das schuldhaftes Handeln vorliegt und hat ein dementsprechendes Urteil gefällt. Die Urteile sind noch nicht in Rechtskraft, da die Verurteilten Rechtsanspruch auf einen dementsprechenden Rechtsweg haben.

Ob und inwieweit die Inhalte der Verurteilungen für ein Haftungsverfahren ausreichen werden wird ein anderes Rechtsverfahren zeigen. Das ist wieder eine andere Sache.

Als Bürger kann ich mich mit dieser sachlich korrekten Vorgangsweise zufriedenstellen.

Antworten Gast: Kläfffff
24.05.2012 23:29
1 3

Zuviel der Worte

das nächste Mal kurz und prägnant und keine "dass"-Fehler !

RE

Weg mit der Bagage !

Kärnten/Koroska

ist wie ein Pyramidenspiel und in der Mitte ...der Pyramidenkogel...

Gast: b754
24.05.2012 21:12
4 1

ein guter tag beginnt mit einem schuldspruch

für einen fp gangster

Gast: spark
24.05.2012 21:06
2 0

jetzt

die kommunalkreditler.

Antworten Gast: T.L.K.
24.05.2012 22:02
0 1

Die VP

hat Aufräumen in den Banken ihrer Reichshälfte immer verhindert.

0 0

Re: jetzt

wäre angebracht

Gast: Gerechtigkeit auf Abruf
24.05.2012 21:04
1 1

..alles schön und jeder zufrieden...

..bis das Urteil mit irgendwelchen fad schmeckenden Argumenten wieder aufgehoben werden..

wie zB

- die Sonne hat nicht gescheint
- der Wind war zu stark
- Der Gerichtsdiener war zu unfreundlich
- einer der Angeklagte hatte einen Fleck auf der Hose

---
---

..das ist die Justiz ja seeehr kreativ.....

... und zu guter letzt löst sich alles wieder in nichts auf

Ach, ich liebe diese Art von Gerechtigkeit-

Ich weiß, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.....

Gast: MH
24.05.2012 20:02
5 0

Urteile zu Hypo-Prozess

Endlich macht die Justiz Nägel mit Köpfen u. hat diese Gaunerbänker u. Banditenbosse längst überfällig Haftstrafen aufgebrummt. In Relation zum angerichteten Schaden viel zu mild. Hoffentlich wird diesen Bankräubern im Nadelstreif auch das Diebsgut entzogen.

Es ist nur offen, dass nicht die nächste höhere Instanz einknickt u. die Urteile derartiger Prozesse öffentlichen Interesses abmildert.
Ansonsten wird die Bevölkerung in der Justiz noch mehr, wenn nicht das letzte Vertrauen verlieren.

Endlich...

...können wir eine Flasche Schampus aufmachen und auf die Häfenbrüder in spe trinken!

Re: Endlich...

Abwarten. das muss noch vor dem OGH halten und wie der erstinstanzliche Urteile zerlegt hat sich ja im BAWAG-Prozess gezeigt. Im Ergebnis sind die Urteile in Ordnung; Manager, die Unsummen verdienen riskieren nun einmal ihren Kopf wenn sie sich in Malversationen verstricken. Verlieren tun sie ihn ohnehin viel zu selten....

Antworten Antworten Gast: IUH
24.05.2012 19:58
0 0

In der BAWAG Sache hat der OGH

kritisiert, dass nur einer schuldig gesprochen wurde. Und dass die tolle Richterin kein einziges mal nachgefragt hat, wo das Geld geblieben ist. Hier ist das nicht gegeben. Alle schuldig und offensichtlich alles nachgefragt.

2 0

Re: In der BAWAG Sache hat der OGH

"...dass nur einer schuldig gesprochen wurde."

Wo haben´s das her?
Im BAWAG-Prozess wurden ALLE schuldig gesprochen und verurteilt

 
12 3

Hobbyökonom