Österreich verdoppelt Strafen für Bargeld-Schmuggel

Strafen fuer BargeldSchmuggel werden
Strafen fuer BargeldSchmuggel werdenREUTERS/Lee Jae-Won
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Wer einen Geldbetrag von mehr als 10.000 Euro nicht beim Zoll deklariert, muss in Zukunft mit einer Strafe von 100.000 Euro rechnen.

Das österreichische Finanzministerium erhöht im Kampf gegen Geldwäsche, Korruption, Steuerflucht und Terrorismusbekämpfung die Strafen. Wer einen Geldbetrag von mehr als 10.000 Euro vorsätzlich nicht beim Zoll deklariert, muss in Zukunft statt 50.000 mit 100.000 Euro Strafe rechnen, geht aus dem Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2012) hervor. Die Strafdrohung bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen die Bargeldkontrolle werde angehoben, da Österreich ein "Ausweichtransitland" für Deutschland sei, wo die Strafdrohung bis zu ein Millionen Euro betrage, lautet die Begründung.

Zum Hintergrund: Der Bargeldtransport in und aus der EU ist ab einer Summe von 10.000 Euro deklarationspflichtig. Wer also etwa aus Liechtenstein nach Österreich einreist und mehr als 10.000 Euro in bar einführt, müsste diese Summe den österreichischen Behörden anzeigen. Wer den Bargeldbetrag nicht anmeldet, muss - falls er entdeckt wird - mit der Beschlagnahme und dem Verfall der ganzen Summe und darüber hinaus mit einer Geldstrafe rechnen.

Dies ist in der EU-Verordnung "über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden" vom 26. Oktober 2005 (wirksam ab 15. Juni 2007) so geregelt. Die Anmeldung muss genaue Angaben enthalten zum Anmelder (jene Person, die das Bargeld über die Grenze bringt), zum Eigentümer und zum Empfänger der Barmittel. Detailliert müssen Höhe und Art der Barmittel, Herkunft und Verwendungszweck, Reiseweg und Verkehrsmittel angegeben werden.

Um die Betrugsbekämpfung zu verbessern, werden bestimmte Einkünfte ab dem Jahr 2014 - Meldung erfolgt 2015 - automatisch an andere Mitgliedsländern gemeldet. Davon betroffen sind Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit und Ruhegehälter, bestimmte Lebensversicherungen, Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen sowie das Eigentum an unbeweglichen Vermögen und Einkünften daraus.

(Ag.)

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