Bawag: Alle schuldig - 9,5 Jahre Haft für Elsner

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Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner wurde zu 9,5 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Alle Angeklagten wurden schuldig gesprochen, fast alle legten Rechtsmittel ein. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Im Bawag-Strafprozess sind heute Freitag alle neun Angeklagten schuldig gesprochen worden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner hat den ehemaligen Bawag-Chef Helmut Elsner, den Spekulanten Wolfgang Flöttl und sieben weitere Angeklagte verurteilt.

Der Hauptangeklagte Ex-Bank-Generaldirektor Helmut Elsner wird wegen Untreue und Betrug sowie Bilanzfälschung zu 9,5 Jahren Haft verurteilt: Er habe den Aufsichtsrat der Bank getäuscht und Kredite an Wolfgang Flöttl vergeben, bei denen die Bank sich an ihrem eigenen Risiko besichert habe. Er müsste die vollen 9 1/2 Jahre im Gefängnis verbringen, die volle Haftstrafe ist unbedingt. Allerdings werden die 18 Monate Vor- und Untersuchungshaft angerechnet, somit muss er effektiv noch sieben Jahre hinter Gitter. Sein Verteidiger hatte im Schlussplädoyer noch gebeten, die verbleibende Lebenszeit des 73-Jährigen beim Urteil zu berücksichtigen.

"Ich schäme mich für mein Land", reagierte die Gattin von Helmut Elsner, Ruth, im ZiB-Interview nach der Urteilsverkündung.

2,5 Jahre für Flöttl, 20 Monate bedingt

Der Spekulant Wolfgang Flöttl wurde zu 2,5 Jahren Haft verurteilt. Davon sind allerdings 20 Monate bedingt. Das heißt, er muss nur die ersten zehn Monate im Gefängnis verbringen. Im Prozess hatte er eine Art "Kronzeugenrolle", weshalb das Urteil für viele Beobachter eher milde ist.

Fünf Jahre für Zwettler, unbedingt

Auch Elsners Nachfolger an der Bankspitze, Johann Zwettler, wird wegen Untreue zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Vier Jahre für Nakowitz, unbedingt

Der ehemalige Sekretär von Helmut Elsner muss für volle vier Jahre ins Gefängnis.

3,5 Jahre für Kreuch, unbedingt

Der ehemalige Bawag-Vorstand muss die vollen 3,5 Jahre im Gefängnis absitzen: Seine Haftstrafe ist vollständig unbedingt.

2,5 Jahre für Weninger, zwei bedingt

Der frühere Aufsichtsratspräsident der Bawag und ehemalige ÖGB-Finanzchef Günter Weninger wurde zu 2,5 Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre bedingt.

Drei Jahre für Reiter, zwei bedingt

Der ehemalige Bawag-Wirtschaftsprüfer von KPMG Robert Reiter wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt. Davon muss er das erste im Gefängnis verbringen, die anderen beiden sind zur Bewährung ausgesetzt.

Das Beratungsunternehmen KPMG steht dennoch hinter seinem ehemaligen Mitarbeiter: In einer Aussendung wird vorsätzliches Fehlverhalten von Reiter ausgeschlossen. Es gebe keinen Grund, an der persönlichen Integrität und fachlichen Qualifikation von Robert Reiter zu zweifeln. KPMG ist überzeugt, dass das Urteil "einer Nichtigkeitsbeschwerde nicht standhalten wird".

3,5 Jahre für Schwarzecker, unbedingt

Der ehemalige Bawag-Vorstand wurde zu 3,5 Jahren Haft verurteilt, die er vollständig im Gefängnis absitzen muss.

1,5 Jahre bedingt für Büttner

Der 51-jährige Banker mit enger Bindung zur Bayerischen Landesbank muss als einziger der Verurteilten nicht ins Gefängnis. Seine 18 Monate sind vollständig bedingt. Zusätzlich muss er 36.000 Euro Geldstrafe bezahlen.

Elsner muss Pensionsabfindung rückzahlen

Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner muss seine Pensionsabfindung in Höhe von 6,8 Millionen Euro an die Bawag zurückzahlen.

Alle neun Angeklagten mit Ausnahme von Christian Büttner wurden zudem zu ungeteilter Hand zu einer Schadenswiedergutmachung an die Bawag in Höhe von rund 67,6 Mio. Euro, Helmut Elsner, Johann Zwettler, Wolfgang Flöttl und Peter Nakowitz von zusätzlich rund 8,6 Millionen Euro verurteilt.

Auszug aus der Begründung

Das harte Urteil gegen Helmut Elsner sei gefällt worden, weil er seine Befugnisse "wissentlich missbraucht" habe, so Richterin Claudia Bandion-Ortner. Hier ein Auszug aus der Urteilsbegründung:

  • Helmut Elsner hat als Bawag-Vorstand die ihm eingeräumten Befugnisse wissentlich missbraucht und der Bank einen Vermögensnachteil von 1,72 Milliarden Euro zugefügt.
  • Elsner habe Verluste unrichtig dargestellt, Kredite seien "technisch zerlegt" worden, obwohl es sich um genehmigungspflichtige Großveranlagungen gehandelt habe. Damit sei suggeriert worden, es handle sich um "ein sicheres Geschäft", obwohl Elsner bekannt war, "dass Flöttl in hochriskante Papiere investiert".
  • Elsner habe durch Täuschung weitere Kreditmittel erschlichen.
  • Elsner habe verlangt, dass Flöttl "aggressiv und risikoreich" veranlagt.
  • Es hat keine anrechenbare Absicherung der Kreditausfallsrisikos gegeben, das Risiko sei durch unrichtige Darstellung "bewusst verharmlost worden".
  • Johann Zwettler hat als Vorstandsmitglied seine Befugnisse, über das Vermögen der Bawag zu verfügen, wissentlich missbraucht und im Zusammenwirken mit Elsner der Bank einen Vermögensnachteil von 1,63 Milliarden Euro zugefügt.
  • Der Bankvorstand habe behauptet, es habe sich um keine Spekulationsgeschäfte gehandelt. Dabei sei Elsner bekannt gewesen, dass Wolfgang Flöttl hohe Risiken eingegangen sei.
  • Peter Nakowitz habe unter anderem durch seine Protokollführung, Mitwirkung und Anwesenheit bei Sitzungen zur Ausführung strafbarer Handlungen beigetragen.

Urteile nicht rechtskräftig

Nach Verhängung der neun Urteile haben heute alle Angeklagten außer dem Spekulanten Wolfgang Flöttl Rechtsmittel gegen die Strafen eingelegt. Flöttls Anwalt Herbert Eichenseder erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Der Anwalt von Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, legte unter anderem Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Höhe der Strafe ein. Auch die anderen Anwälte meldeten Rechtsmittel an.

Staatsanwalt fordert teils höhere Strafen

Staatsanwalt Georg Krakow verzichtet auf Rechtsmittel gegen die Haftstrafe für Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner. Auch bei Johann Zwettler, Peter Nakowitz, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker werde die Anklage kein Rechtsmittel einlegen, sagte Krakow Freitagnachmittag gegenüber der APA.

Bei Günter Weninger, Christian Büttner und Robert Reiter legt die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Strafhöhe ein, beantragt also höhere Strafen. Bei Wolfgang Flöttl meldet der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Flöttl sollte auch wegen der schiefgegangenen Millionenspekulationen mit den Unibonds bestraft werden, fordert Krakow.

(Ag./Red.)

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