Verkündungstermin für ESM-Entscheidung bleibt Mittwoch

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Wegen des neuen Eilantrags des CSU-Politikers Gauweiler gibt es keine Verschiebung des Urteils über den Euro-Rettungsschirm ESM.

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland wird seine Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm ESM wie geplant am Mittwoch verkünden. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hatte Ende vergangener Woche einen neuen Eilantrag gegen den permanenten Rettungsschirm eingereicht und beantragt, den Verkündungstermin gegebenenfalls zu verschieben.

Eine Gerichtssprecherin betonte, dass über Gauweilers Eilantrag noch nicht entschieden wurde. Das Gericht gab lediglich bekannt, dass sich an dem für Mittwoch angesetzten Verkündungstermin nichts ändere. "Weitere Auskünfte können wir derzeit nicht erteilen, weil der Senat seine Beratungen noch fortsetzt", sagte die Gerichtssprecherin am Dienstag.

Gauweiler: ESM stoppen

Hintergrund des neuen Gauweiler-Antrags ist der Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) von vergangener Woche. Er sieht vor, unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen.

Nach Meinung Gauweilers ist damit eine "völlig neue Situation" für die Beurteilung des Rettungsschirms entstanden, weil Deutschland letztlich auch die Risiken der EZB mittragen muss.  Deshalb fordert Gauweiler, den Rettungsschirm zu stoppen, bis die EZB ihren Beschluss rückgängig macht. Zudem hatte er beantragt, den für Mittwoch angesetzten Verkündungstermin zu verschieben, falls das Gericht die EZB-Entscheidung sonst nicht berücksichtigen könne.

"Ich gehe davon aus, dass morgen über unseren Antrag mit entschieden wird", sagte Gauweilers Prozessbevollmächtigter Dietrich Murswiek der Nachrichtenagentur dpa. Bei dem Antrag auf Verschiebung habe es sich nur um einen Hilfsantrag gehandelt, falls eine Entscheidung bis Mittwoch nicht möglich sein sollte. "Insofern bedeutet das jetzt noch keine Vorentscheidung", sagte Murswiek.

Zahlreiche Anträge gegen Rettungsschirm

Zahlreiche Beschwerdeführer haben Anträge gegen den Euro-Rettungsschirm in Karlsruhe eingereicht. Neben Gauweiler sind das unter anderem auch die Fraktion der Linken im Bundestag sowie insgesamt rund 37000 Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen haben. Sie wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) unterzeichnet und damit der permanente Euro-Rettungsschirm aktiv werden kann. Die Kritiker beanstanden eine mangelnde demokratische Legitimation der Rettungsmaßnahmen.

Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM noch nicht umgesetzt. Er sollte ursprünglich bereits im Juli starten. Der dauerhafte Rettungsschirm kann erst nach Zustimmung der Verfassungsrichter in Kraft treten.

16 Länder haben Vertrag bereits ratifiziert

In den übrigen 16 Euro-Ländern wurde der ESM-Vertrag bereits ratifiziert.  Im Fall einer positiven Entscheidung in Deutschland könnte der ESM bereits im Oktober in Kraft treten. In Österreich hat der Nationalrat Anfang Juli dem ESM und dem Fiskalpakt zugestimmt.

Der ESM mit einem Gesamtvolumen von 700 Milliarden Euro kann erst in Kraft treten, wenn so viele Länder ratifiziert haben, dass mindestens 90 Prozent der ESM-Anteile verfügbar sind. Deutschland alleine steuert einen Anteil von knapp über 27 Prozent (168 Milliarden Euro in Kreditzusagen und 22 Milliarden Euro in bar) bei. Auch in Italien, das rund 18 Prozent des Schutzschirmes stellt, fiel die Entscheidung für den Vertrag erst Mitte Juli. Der ursprünglich geplante Start des ESM im Juli hatte sich deshalb verzögert.

(APA/dpa/AFP/Reuters)

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