EU: Neue Regeln im Kampf gegen Lohndumping

THEMENBILD-PAKET: ARBEIT/BAU
THEMENBILD-PAKET: ARBEIT/BAUAPA/HERBERT PFARRHOFER
  • Drucken

1,2 Millionen EU-Bürger arbeiten zeitweilig in anderen Ländern, die meisten kommen aus dem Osten. Mit neuen Maßnahmen wollen die Regierungen nun gegen Billiglöhne vorgehen - und Frankreichs Sozialisten die Europawahl gewinnen.

Auch in Österreich ist es immer wieder ein Thema: Lohndumping durch Arbeitskräfte aus der EU. Im Kampf gegen die Minilöhne haben sich die Mitgliedstaaten nach zähen Verhandlungen zu einem Kompromiss durchgerungen und die Regeln verschärft. Während die beiden größten EU-Länder Deutschland und Frankreich auf ein härteres Vorgehen drängten, gab es Widerstand aus osteuropäischen Ländern wie Polen. Aus dem Land stammen mit 228.000 die meisten entsandten Arbeitskräfte, oft sind es Bauarbeiter oder Erntehelfer.

Zwar gibt es bereits seit 1996 eine EU-Regelung, die Mindeststandards für Arbeits- und Ruhezeiten, Löhne oder Sicherheit festlegt. Doch die Erfahrung hat gezeigt, dass die Regeln oft umgangen werden. In Deutschland gab es heuer etwa eine heftige Debatte über Lohndumping bei Schlachthöfen, über die auch "Die Presse" berichtete.

Frankreich: Sozialisten befürchten Rechtsruck

Aber es gibt wohl auch politische Gründe für die Verschärfung der Regeln: Die sozialistische Regierung in Frankreich setzte sich besonders für eine Verschärfung ein. Denn vor der Europawahl im kommenden Frühjahr will sie sich nicht vom rechtsextremen Front National vorwerfen lassen, die französischen Arbeiter nicht vor Billigkonkurrenz aus Osteuropa zu schützen. Die Öffnung des Arbeitsmarktes für Rumänen und Bulgaren heizt die Stimmung zustätzlich an.

Insgesamt betrifft die Neufassung 1,2 Millionen Arbeitnehmer, die in der EU zeitweilig in andere Mitgliedstaaten geschickt werden. Frankreich und Deutschland brachten zwei zentrale Punkte in das neue Abkommen ein:

  • Nationale Kontrollbehörden müssen sich nicht mehr an einen festen Prüfkatalog halten, wenn sie ein Unternehmen auf Verstöße unter die Lupe nehmen. So könnten die Kontrolleure auf neue Tricks besser reagieren.
  • Bei rechtlichen Verstößen kann man künftig nicht nur die Subunternehmer belangen, sondern auch den Auftraggeber. In Deutschland ist dies für die Baubranche bereits Gesetz. Diese Regelung ist allerdings nicht eins zu eins verpflichtend für alle EU-Staaten. Wo es solche Haftungsbestimmungen nicht gibt, sollen andere Maßnahmen im Kampf gegen Missbrauch ergriffen werden.

Die Neuregelung muss bis zu den Europawahlen im Mai mit dem EU-Parlament verhandelt werden.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Leiharbeit Anbieter beklagen Lohndumping
Österreich

Leiharbeit: Lohndumping aus dem Ausland

Weil Leiharbeiter seit Jahresbeginn besser bezahlt werden müssen, holen sich immer mehr Betriebe ausländische Leiharbeiter. Dies geschieht oft illegal.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.