Athen: Scheitert Schuldenklausel an Verfassung?

Die Verfassung könnte das Troika-Ansinnen nach einem Vorrang des Schuldendienstes verzögern
Die Verfassung könnte das Troika-Ansinnen nach einem Vorrang des Schuldendienstes verzögern(c) AP (Dimitri Messinis)
  • Drucken

Die Troika-Forderung, die Schuldenklausel binnen zwei Monaten in die Verfassung zu bringen, könnte auf rechtliche Grenzen stoßen.

In der gemeinsamen Erklärung der Eurogruppe zum zweiten griechischen Hilfspaket steht: „Die Eurogruppe begrüßt die Absicht der griechischen Behörden, in den nächsten zwei Monaten im griechischen Rechtsrahmen eine gesetzliche Regelung einzuführen“. Diese soll sicherstellen, dass die „Priorität auf der Schuldendienstzahlung“ liegt. „Diese Bestimmung wird in der griechischen Verfassung eingeführt werden, sobald wie möglich“, heißt es. Damit möchte die EU verhindern, dass sich eine neue Regierung dem Spardiktat widersetzt. Durch eine Fixierung in der Verfassung wäre der Vorrang des Schuldendiensts praktisch nicht mehr von den Parteien zu entfernen.

Bei genauerer Analyse der griechischen Gesetzgebung stellt sich allerdings heraus, dass eine Verfassungsänderung, wie sie die EU fordert, nicht ohne weiteres möglich sei. Zu diesem Schluss kommt der Blog keeptalkinggreece.com unter Berufung auf Juristen. Auch Brian Reading von Lombard Street Research weist auf diesen Sachverhalt hin.

Artikel 110 regelt Verfassungsänderungen

Der Artikel 110 der griechischen Verfassung legt die Bedingungen für solch eine Änderung fest. Demnach kann eine Verfassungsänderung nur durch die Zustimmung von zwei aufeinanderfolgenden Parlamenten und erst fünf Jahre nach der letzten Gesetzesänderung stattfinden. Das griechische Parlament hat eine Änderung der Verfassung zuletzt am 27. Mai 2008 vorgenommen.

Über den Vorschlag einer Verfassungsänderung, den grundsätzlich mindestens 50 Abgeordnete vorschlagen können, müssen zwei Abstimmungen mit mindestens einem Monat Abstand abgehalten werden. Bei der ersten Abstimmung wird für die Befürwortung der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung eine 3/5-Mehrheit oder 180 Abgeordnete gefordert. Danach werden die Details festgelegt.

Für die zweite Abstimmung wird aber ein neues Parlament, das nach den Wahlen seine Arbeit aufnimmt, benötigt. In seiner ersten Sitzung kann das neue Parlament dann die geplante Gesetzesänderung mit einer 3/5-Mehrheit oder 180 Ja-Stimmen genehmigen. Die Umsetzung der neuen Verfassungsänderung darf aber erst frühestens fünf Jahre nach der letzten Verfassungsänderung umgesetzt werden, im jetzigen Fall also frühestens 2013.

Sicherstellung der "Volkssouveränität"

Die Verfassungsänderung in zwei Schritten mit einer Abstimmung vor der Parlamentswahl und einer nach der Wahl soll das „Prinzip der Volkssouveränität“ sicherstellen. Die Bevölkerung kann sich über ihre Wahlentscheidung mittelbar an der Änderung und Überarbeitung beteiligen.

Das derzeitige Parlament hat die notwendige Mehrheit, den Vorschlag für eine Verfassungsänderung in ein bis eineinhalb Monaten zu genehmigen. Die Koalitionsregierung um Papademos besitzt eine Mehrheit von mindestens 181 Stimmen. Sollten wie angekündigt die Wahlen des neuen Parlaments Ende April oder Anfang Mai stattfinden, müsste die neue Regierung aber fast ein ganzes Jahr warten, um die geforderte Gesetzesänderung umsetzen zu können. Und da sind mögliche Veränderungen noch nicht einkalkuliert.

Denn Umfragen zufolge hätten die beide großen Regierungsparteien momentan nicht einmal zusammen eine Mehrheit. Zulegen können dagegen die radikalen Gegner der Sparpakete. Sollte es also zu einem politischen Umschwung in Griechenland kommen, so könnte eine Verfassungsänderung noch länger auf sich warten lassen.

(herbas)

Mehr erfahren

Moodys stufte Griechenland niedrigsten
Home

Moody's stuft Griechenland auf niedrigsten Wert herab

Die Ratingagentur sieht den Beginn eines Zahlungsausfalls. Begründet wird der Schritt mit dem Schuldenschnitt bei privaten Gläubigern.
Heftige Kritik Entscheidung
New Articles

Heftige Kritik an Entscheidung zu CDS

Der Branchenverband ISDA sieht den Schuldenschnitt nicht als "Kreditereignis". Nun besteht die Gefahr, dass Anleger künftig ihre Finger von griechischen Anleihen lassen.
Geld & Finanzen

Griechenland: Schuldenschnitt ist kein Zahlungsausfall

Investor Pimco spricht von „gefährlichem Präzedenzfall“.
Wenn ein professioneller Investor sich nicht mehr gegen einen Zahlungsausfall versichern kann, verlieren Staatsanleihen an Attraktivität.
International

Griechenland privatisiert die Gasversorgung

Zu den Kandidaten für die Gas-Firma Depa gehört Gazprom, das mit der EU derzeit im Clinch liegt. Im Gasstreit mit der Europäischen Union will die russische Gazprom indes ein UN-Schiedsgericht einschalten.
Fekter ist bei Griechenland-Beurteilung zuversichtlich
Home

Fekter sieht Griechenland-Lage nicht so schlecht

Die Finanzministerin winkt bei der Frage nach einem dritten Rettungspaket Beim Euro-Rettungsschirm ESM/EFSF liegen drei Varianten auf dem Tisch.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.