Restaurantkette Vapiano im Visier der Gewerkschaft

Restaurantkette Vapiano Visier Gewerkschaft
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Die deutsche Unternehmensleitung soll Beschäftigte bei der Gründung eines Betriebsrates in einer Bochumer Niederlassung behindert haben.

Die deutsche Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat die Restaurantkette Vapiano angezeigt. Die Firmenleitung  soll Beschäftigte bei der Gründung eines Betriebsrates in einer Niederlassung massiv behindert haben, berichtet die "Welt". Es wird sogar von der Entlassung zweier Mitarbeiter berichtet. Der Verzicht auf einen Betriebsrat in den über 50 Restaurants in Deutschland sei demnach offenbar nicht ganz freiwillig. Der Strafantrag wurde bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Die Kette Vapiano bestreitet die Vorwürfe und wirft der Gewerkschaft heftige Einflussnahme auf Mitarbeiter vor.

In einem Bochumer Restaurant  sollen drei Mitarbeiter im Januar beim Versuch einen Betriebsrat ins Leben zu rufen, ihren Angaben zufolge von der Unternehmensleitung stark behindert worden sein. Aus Gewerkschaftskreisen hieß es, Vapiano habe versucht, die drei Initiatoren zunächst mit besseren Gehältern und Arbeitsbedingungen von ihrem Vorhaben abzubringen. Die drei Beschäftigten haben jedoch abgelehnt. Danach soll es zu weiteren Einschüchterungsversuchen in der Bochumer Belegschaft gekommen sein.

Einstweilige Verfügung abgelehnt

Wenige Tage nach der Wahl des Wahlvorstandes, dessen Aufgabe es ist, die Wahl zu organisieren, scheiterte Vapiano mit dem Versuch beim Arbeitsgericht, mit einer einstweiligen Verfügung die Betriebsratswahl zu stoppen. Zwei Mitglieder des fünfköpfigen Wahlvorstandes wurden Tags darauf gekündigt.

Dem Unternehmen wird zum Vorwurf gemacht, auch zwei Monate nach der Vorstandswahl weder Räumlichkeiten noch Sachmittel für die Arbeit zur Verfügung gestellt zu haben. Für die Mitarbeitervertretung ist damit der Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratswahl erfüllt. Darauf basiere auch der Strafantrag der Gewerkschaft NGG und des Wahlvorstands.

Die Vorwürfe werden von Vapiano zurückgewiesen. Das Unternehmen meint, dass das Wahlverfahren in Bochum nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Denn viele Mitarbeiter hätten nicht am Wahlvorgang teilnehmen können, obwohl sie sogar schriftlich dargelegt hätten, wie wichtig ihnen die Teilnahme sei. "Wäre dieser Vorgang nach dem Betriebsverfassungsgesetz abgelaufen, hätten wir keinerlei Veranlassung gesehen, etwas zu unternehmen", erklärte Vapiano. Im Übrigen erklärte das Unternehmen, dass Vapiano die Arbeit als Betriebsrat als wichtig ansehe.

Keine Betriebsräte bei Vapiano Österreich

Beim österreichischen Ableger des Systemgatstronomen mit sieben Standorten gibt es ebenfalls keine Betriebsräte. Das bestätigte die Gewerkschaft Vida auf Anfrage. "Uns liegen aber (im Gegensatz zu Deutschland, Anm.) derzeit keine Beschwerden seitens der Belegschaft vor", sagte ein Gewerkschaftssprecher. Sollten Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen wollen, bot er "gewerkschaftliche Unterstützung" an.

(Red. / herbas)

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