London greift im Rückzugsgefecht gegen Limits für Banker-Boni auf die „Luxemburger Vereinbarung“ aus dem Jahr 1966 zurück.
Brüssel. Verzweifelte Zeiten erfordern verzweifelte Maßnahmen – nur so lässt sich erklären, dass Großbritanniens Finanzminister, George Osborne, in seinem Kampf gegen fixe Obergrenzen für Banker-Boni auf ein Instrument zurückgreift, das ausgerechnet vom bekennenden Briten-Skeptiker Charles de Gaulle erfunden wurde. Die Rede ist von der „Luxemburger Vereinbarung“ aus dem Jahr 1966, die in britischen Medien als „L-Bombe“ tituliert wird. Sie besagt, dass kein EU-Mitglied „ohne Weiteres“ überstimmt werden darf, wenn es um seine „sehr wichtigen Interessen“ geht. Angesichts der Tatsache, dass der Finanzsektor rund zehn Prozent des britischen BIPs ausmacht, sieht London dieses Kriterium als erfüllt an.
Oberflächlich betrachtet ist es den britischen Verhandlern beim gestrigen Treffen der EU-Finanzminister gelungen, die Gefahr zumindest ein wenig abzuwenden. Das Gremium einigte sich darauf, dass über die Bonifikationen noch im Detail diskutiert werden müsse. Die „L-Bombe“ dürfte an diesem Ausgang ihren Anteil gehabt haben. Oder wie es Finanzministerin Maria Fekter formulierte: „Man soll gute Usancen nicht einfach so über Bord werfen.“
Freilich: Bei genauerer Betrachtung entpuppt sich der Erfolg als ephemer. Denn die Nachverhandlungen waren im Brüsseler Behördenweg ohnehin vorgesehen – sie dienen dazu, eine politische Entscheidung in Rechtsform zu gießen. Und daran, dass der politische Konsens hält, ließ auch Fekter keinen Zweifel. Das Paket werde nicht mehr aufgeschnürt, einzig bei „technischen Details“ könne nachjustiert werden.
Worum geht es? Fortan soll der Bonus eines Bankmanagers sein Jahresgehalt nicht überschreiten dürfen. Ausnahme: Stimmen die Aktionäre zu, kann die Bonifikation auf das Zweifache des Jahressalärs erhöht werden. Und sie kann noch etwas höher ausfallen, falls der Bonus teilweise in Anleihen mit längerfristiger Laufzeit ausbezahlt wird, die im Krisenfall zur Rekapitalisierung der Bank eingesetzt werden können.
Genau hier setzt Osborne an: Der Schatzkanzler hat den Kampf gegen fixe Obergrenzen de facto aufgegeben, will aber erreichen, dass dieser längerfristige Anteil – und mit ihm der Gesamtbonus – möglichst hoch sein darf. Der zweite, eher unrealistische Wunsch, sind Ausnahmen für Offshore-Töchter europäischer Banken.
Gentlemen's Agreement
Doch die Briten haben in diesem Kampf aus zwei Gründen die schwächeren Karten. Erstens muss auch das EU-Parlament grünes Licht geben – und die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten tritt für strenge Limits ein und hat die Causa mit ihrer Zustimmung zur Reform der Banken-Kapitalvorschriften (BaselIII) verknüpft. Grund Nummer zwei: Als Druckmittel ist die „L-Bombe“ nur bedingt geeignet, denn die Luxemburger Vereinbarung ist nicht vertraglich fixiert, sondern lediglich ein Gentlemen's Agreement. London hat also kein Vetorecht. Und die Bereitschaft der restlichen EU-Mitglieder, wegen der materiellen Befindlichkeiten der (vorwiegend britischen) Banker die gesamte Bankenreform aufs Spiel zu setzen, ist enden wollend.
Auf einen Blick
Der EU-Entwurf sieht vor, dass der Bonus eines Bankmanagers sein zweifaches Jahresgehalt nicht übersteigen darf. Laut Finanzministerin Maria Fekter steht das Gesamtpaket außer Frage, einzig bei Details könne es Zugeständnisse an die Briten geben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2013)