Amazon verzichtet auf den günstigsten Preis

Amazon verzichtet auf den günstigsten Preis
Amazon verzichtet auf den günstigsten Preis(c) EPA (Uwe Zucchi)
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Wegen eines Kartellverfahrens erhalten Händler von Amazon Deutschland mehr Spielraum.

Bonn/ES/AG. Freiwillig verzichtet Amazon nicht auf die Preishoheit im Internet. Ein seit Februar laufendes Kartellverfahren hat das Internetkaufhaus nun dazu bewogen, den Preisdruck auf seine Händler zu verringern. Bisher hat Amazon Händlern verboten, Produkte auf anderen Onlineplattformen oder auf der eigenen Homepage günstiger anzubieten als bei Amazon.

Jetzt nimmt Amazon davon Abstand, der Konzern wolle „die Preisparität auf dem Amazon-Marketplace nicht mehr durchsetzen“, teilte das deutsche Kartellamt mit. Die Kartellwächter befürchten, dass Amazon mit der in den Geschäftsbedingungen verankerten Preisparitätsklausel kleinere Konkurrenten – also praktisch alle Mitbewerber – aus dem Markt drängt.

Zulasten des Verbrauchers

Die Konkurrenz würde den Händlern günstigere Provisionen für den Verkauf von Produkten anbieten als der Platzhirsch Amazon, um bekannter zu werden. Amazons Preisklausel könne deshalb auch zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers führen, so ein weiterer Einwand der Wettbewerbshüter.

Das Kartellamt prüfe nun, ob die Änderungen „nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, um die Untersuchung einzustellen“, so Andreas Mundt, Präsident der Behörde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2013)

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