Deutsche verlieren Markenschutz für "Griaß di"

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ARCHIVBILD: 'GRIASS DI'-T-SHIRTS-ERFINDER PHILIPP REINDLAPA/'TIROLERSHIRT.AT'
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Eine Firma hatte sich den Tiroler Gruß rechtlich schützen lassen. Das europäische Harmonisierungsamt erklärt nun, warum das nicht in Ordnung ist.

Der gängige Tiroler Gruß "Griaß di" ist nicht mehr in "deutscher Hand". Der Markenschutz für die von einer deutschen Firma patentierten Grußformel, der im vergangenen Jahr für Aufregung in Tirol gesorgt hatte, ist vom europäischen Harmonisierungsamt im spanischen Alicante in erster Instanz aufgehoben worden. Die Tiroler Wirtschaftskammer hatte die Löschung der Marke beantragt und recht bekommen.

Die Entscheidung des Harmonisierungsamts betreffe Aufdrucke auf Kleidungsstücken sowie die Verwendung für Dienstleistungen, erklärte der Abteilungsleiter für Innovation und Technologie in der Wirtschaftskammer, Gernot Bock. Es sei erkannt worden, dass "Griaß di" keine Kennzeichenwirkung habe. Es stelle einen Gruß und keine Marke dar. Eine Marke sei ein Kennzeichen für ein Produkt oder eine Dienstleistung und müsse so wahrgenommen werden.

Beschwerderecht

Dem deutschen Unternehmen stehe nun in zweiter Instanz ein Beschwerderecht gegen die Entscheidung zu. Zudem könne man sich in einer allfälligen dritten Instanz auch noch an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden.

Die Causa war im August 2012 hochgekocht, als ein Einheimischer mit dem Druck der Grußformel auf T-Shirts beinahe rechtliche Schwierigkeiten bekommen hätte. Er hatte die "Griaß di"-Leiberl im Internet auf einer Online-Plattform vertrieben. Allerdings ließ die deutsche Firma bereits im Jahr 2011 die zwei Wörter patentieren. Der "Erfinder" des "Griaß di"-T-Shirts kündigte darauf an, sich gegen das Verwendungsverbot der Grußformel zu wehren.

(APA)

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