IBAN ist erst ab 1. August Pflicht

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Die EU-Kommission will die Frist für die Umstellung auf das internationale Zahlungssystem um sechs Monate verschieben.

Brüssel. Da die Umstellung auf das SEPA-Zahlungssystem so schleppend verlaufen ist, hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Übergangsfrist für die Einführung von BIC (der internationalen Bankleitzahl) und IBAN (der internationalen Kontonummer) um sechs Monate nach hinten zu verschieben. Damit ist die Verwendung der internationalen Bankverbindungsdaten – anstatt der herkömmlichen Kontonummer bzw. Bankleitzahl – erst ab 1. August des laufenden Jahres Pflicht, anstatt wie bisher vorgesehen schon ab 1.Februar. Die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament müssen dem Vorschlag der Kommission noch zustimmen.

Er bedauere die Entscheidung, wolle damit aber verhindern, dass es zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr komme, sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Donnerstag in Brüssel. Die Umstellungsrate sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu Beginn des kommenden Monats zu gewährleisten. Die Verschiebung sei eine Vorsichtsmaßnahme, um möglichen Folgen von Zahlungsunterbrechungen für Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen entgegenzuwirken. Ziel der Umstellung auf BIC und IBAN ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in den 28 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Monaco. Diese Länder bilden den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Barnier kündigte an, die Übergangsfrist werde nicht über den 1.August hinaus verlängert.

Für SEPA müssen Unternehmen ihre Buchungssoftware umstellen und die Bankverbindungen ihrer Kunden für Lastschriften mit IBAN und BIC erfassen. Das gilt auch für Vereine. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft und durch die internationalen Zahlungsdaten ersetzt. In Österreich besteht die IBAN aus 20 Stellen und beginnt mit AT. Für Überweisungen im Inland reicht nach der Umstellung die Angabe der internationalen Kontonummer. Für Auslandsüberweisungen ist vorerst neben dieser auch die internationale Bankleitzahl BIC erforderlich. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.01.2014)

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