EuGH-Urteil: Spar wurde in Ungarn geschröpft

Spar in Ungarn
Spar in Ungarn(c) APA/ROBERT JAEGER
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Der Europäische Gerichtshof gibt der Spar-Gruppe recht: Spar/Interspar und Hervis haben in Ungarn zu viel Steuern gezahlt. Jetzt stehen die Chancen gut, dass diese von der ungarischen Regierung Geld zurückbekommen.

Wien. Ungarn gegen Spar. Spar gegen Ungarn. Wurde dem Handelskonzern kürzlich noch von einem ungarischen Gericht eine Geldstrafe aufgebrummt, weil man ungarische Lieferanten zu Preisnachlässen verpflichtet hatte, wendet sich jetzt das Blatt – in einer anderen Angelegenheit wohlgemerkt – zugunsten von Spar. Spar hat die Regierung Orban wegen Diskriminierung geklagt. Und jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) recht bekommen.

Es geht um Steuern. Die Sondersteuern für Handelsunternehmen, die die Regierung Orban 2010 eingeführt und Ende 2012 wegen anhaltender Beschwerden wieder abgeschafft hat, haben die Spar-Gruppe laut eigenen Angaben pro Jahr 25 Mio. Euro, in Summe also 75 Mio. Euro gekostet. Diese Summe fordert Spar nun von der ungarischen Regierung zurück und hat diese geklagt.

Weil es sich hier um eine Frage des europäischen Unternehmensrechts handelt, landete die Klage beim EuGH. Und dieser gibt Spar nun insofern recht, als die bis 2012 gezahlten Sondersteuern nicht EU-gesetzeskonform waren, weil sie ausländische Handelsunternehmen diskriminierten.

Konzerne benachteiligt

An sich war die ungarische Sondersteuer eine recht gewiefte Konstruktion: Der progressive – also mit der Umsatzmenge steigende – Steuersatz wurde nicht nach dem Umsatz der Einzelunternehmen (im Fall der Spar-Gruppe des Sporthändlers Hervis mit 29 Filialen und der Lebensmittelhändler Spar/Interspar mit rund 400 Filialen) berechnet. Sondern nach dem Gesamtumsatz, den die Spar-Gruppe in Ungarn machte. Dieser betrug 2012 1,46 Mrd. Euro.

Durch diesen Trick landeten die Tochterunternehmen jeweils in einer empfindlich höheren Progressionsstufe, als hätte man den Steuersatz nach deren Einzelumsatz berechnet. Zwar galt diese Regelung für alle Unternehmen – ungarische wie ausländische –, es handelte sich also nicht um eine unmittelbare Diskriminierung ausländischer Unternehmen.

De facto lief es aber darauf hinaus. Denn der ungarische Einzelhandel ist kleinteiliger, Handelsketten sind nach dem Franchisesystem aufgebaut – und dieses war von der Sondersteuer ganz zufällig ausgenommen. Laut WKO-Geschäftsführer der Bundessparte Handel, Renè Tritscher, wurden 90 Prozent der Steuereinnahmen durch die Sondersteuern von ausländischen Unternehmen berappt. Auch die WKO hatte deshalb eine Beschwerde wegen Vertragsverletzung bei der EU-Kommission eingereicht. Diese wurde abgewiesen.

Chancen auf unentschieden

Spar hatte mehr Glück. Der Fall wandert nun wieder zurück an die ungarischen Gerichte. Laut Erika Teomann-Brenner, Wirtschaftsdelegierte in Budapest, hat Spar mit dem EuGH-Urteil im Rücken gute Karten, auch in Ungarn recht zu bekommen.

Vielleicht steht es schon bald 1:1 im Match Spar gegen Ungarn.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.02.2014)

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