EVN greift auf deutsche Garantie für Moskauer Werk zurück

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Für eine Natriumhypochlorit-Anlage erhält der Energieversorger keine Betriebsgenehmigung. Moskau will auch nicht zahlen.

Der börsenotierte niederösterreichische Versorger EVN greift auf eine Haftung Deutschlands zurück, weil eine Natriumhypochloritanlage in Moskau nicht in Betrieb gehen kann. Das Werk war eine deutsche Tochter errichtet worden und ist seit Februar 2013 betriebsbereit. Moskau hält aber die erteilte Genehmigung der Inbetriebsetzung nicht aufrecht und zahlt auch nicht, teilte die EVN am Freitag mit.

Errichter ist die deutsche WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, hundertprozentige Tochter der EVN, die ebenso wie die EVN selber zur Finanzierung des Projekts Zahlungsverpflichtungen haben. Daher habe die EVN nun entschieden, eine von der Bundesrepublik Deutschland gewährte Bundesgarantie für Direktinvestitionen im Ausland in Anspruch zu nehmen. Ein Garantiefall decke Verluste von Investitionen und Erträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Natriumhypochloritanlage und sei mit einem Betrag von 251 Mio. Euro gedeckelt. Natriumhypochlorit ist eine Ersatzstoff für Chlor in der Trinkwasserreinigung.

Auch Probleme mit anderen Projekten

Außerdem bemühe sich Deutschland "weiter auf höchster diplomatischer und politischer Ebene Schritte - wie auch bereits in der Vergangenheit - zu setzen, um die Regierung der Stadt Moskau zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der EVN Gruppe aus dem Projekt Natriumhypochloritanlage sowie auch der übrigen von der EVN-Gruppe in Moskau abzuwickelnden Projekte, insbesondere die Errichtung und den Betrieb der Müllverbrennungsanlage MPZ1, zu bewegen, um den Eintritt eines Schadensfalles im Sinne der Garantiebestimmungen abzuwenden". Für die Müllverbrennungsanlage wartet die EVN noch auf die Baugenehmigung.

(APA)

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