Frauenbeauftragte klagt erfolgreich gegen Frauenministerin

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GERMANY GOVERNMENT GENDER QUOTAAPA/EPA/MAURIZIO GAMBARINI
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Ausgerechnet im deutschen Frauenministerium durfte die Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungen nicht mitreden.

Die Gleichstellungsbeauftragte des Frauenministeriums hat erfolgreich gegen das eigene Haus geklagt. Und das, obwohl weit mehr als die Hälfte der Mitarbeiter von Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) weiblich sind - auch in höheren Positionen. Was ist passiert? Wie "FAZ.de" berichtet, hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag festgestellt, dass die Gleichstellungsbeauftragte Kristin Rose-Möhring bei insgesamt drei Personalentscheidungen kein ausreichendes Mitwirkungsrecht zugestanden worden sei.

Sie betrafen unter anderem den Sprecher und einen Staatssekretär von Ministerin Kristina Schröder (CDU). In den konkreten Fällen habe das Ministerium das Bundesgleichstellungsgesetz verletzt, indem es die Gleichstellungsbeauftragte nicht früh genug in die Personalentscheidung eingebunden habe. Dieses Recht stehe der Beauftragten aber laut Gesetz auch bei der Berufung von Spitzenpersonal zu.

"Wiederholungsgefahr" droht

Das Berliner Gericht bescheinigte dem Bericht zufolge  Nachfolgerin Schwesig "Wiederholungsgefahr".

Es ist nicht der erste Erfolg vor Gericht für Gleichstellungsbeauftragte: Erst vor kurzem hatte das Berliner Verwaltungsgericht festgestellt, dass öffentliche Arbeitgeber die Beauftragten auch konsultieren müssen, wenn sie Mitarbeiter abmahnen wollen.

>>> Bericht auf "FAZ.net"

(Red.)

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