Der Energieregulator droht der EVN und anderen Firmen mit Geldstrafen.
Wien. Der bulgarische Energieregulator will gegen die niederösterreichische EVN sowie die tschechischen Stromversorger CEZ und Energo-Pro Geldstrafen von insgesamt mindestens 50 Mio. Lewa (25,56 Mio. Euro) verhängen. Das sagte der Leiter der Regulierungsbehörde, Boyan Boev, laut einem Bericht der bulgarischen Nachrichtenagentur BTA.
Man habe das Geschäftsgebaren der ausländischen Versorger im Zeitraum 2008 bis 2012 geprüft und dabei fast 2700 Verwaltungsübertretungen festgestellt. Das Strafausmaß für Verwaltungsübertretungen kann zwischen 20.000 und einer Mio. Lewa betragen. Man sei dabei, mehr als 2000 Strafbescheide zu schreiben, die in etwa zwei Wochen fertig sein sollen.
Der Vorwurf: EVN, CEZ und Energo-Pro hätten in Wahrheit um insgesamt 418 Mio. Euro geringere Kosten gehabt als angegeben, indem es ihnen etwa gelungen sei, die Stromnetzverluste zu senken. Daher hätten die Preise für die Endkunden im überprüften Zeitraum geringer sein müssen. Darüber hinaus hätten die Stromversorger insgesamt um 220 Mio. Lewa höhere Einnahmen erzielt als vom Regulator genehmigt.
EVN: „Politische Motive“
EVN, CEZ und Energo-Pro haben drei Tage Zeit, um jeden Strafbescheid einzeln zu beeinspruchen. Die ausländischen Versorger beteuern, völlig im Einklang mit den bulgarischen und mit EU-Gesetzen gehandelt zu haben. EVN-Bulgarien-Chef Jörg Sollfelner hat bereits angekündigt, sich an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden. Die Überprüfung seitens der Behörde sei chaotisch, unprofessionell und willkürlich durchgeführt worden, kritisiert die EVN.
EVN-Sprecher Stefan Zach sieht hinter den Vorwürfen vor allem politische Motive – offenbar wolle man bei den bulgarischen Wählern punkten. Das wird seitens der Behörde vehement bestritten: Bereits seit längerer Zeit droht der Energieregulator den ausländischen Versorgern auch mit dem Entzug ihrer Betriebslizenzen, weswegen auf Bulgarien „brutaler Druck“ von Lobbyisten aus dem Ausland sowie von EU-Energiekommissar Günther Oettinger ausgeübt werde. (APA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.05.2014)