EU-Verordnung: Italien muss Milchpulver erlauben

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Milch(c) APA/dpa/Felix K�stle (Felix K�stle)
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Die EU-Kommission drängt Italien, das nationale Verbot von Milchersatzmitteln wie Milchpulver oder Kondensmilch in Milchprodukten aufzuheben.

Brüssel. Die EU-Kommission hat die italienische Regierung in einem offiziellen Brief dazu aufgefordert, das bestehende nationale Verbot für den Einsatz von Milchpulver, Kondensmilch und rekonstituierter Milch für die Erzeugung von Milchprodukten abzuschaffen. Das Nachhaltigkeitsnetzwerk Slow Food wehrt sich dagegen.

Bis jetzt dürfen italienische Milcherzeugnisse nur mit echter, frischer Milch hergestellt werden. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass Italiens Verbot von Milchersatzmitteln den freien Handel von Waren einschränkt. Slow Food unterstützt das italienische Verbot und appelliert an die Regierung in Rom, dem Druck der EU nicht nachzugeben. Das Verbot sollte nach Meinung der Organisation viel mehr auch auf andere EU-Länder ausgeweitet werden.

Der Einsatz von Milchersatzmitteln bedrohe die traditionelle handwerkliche Herstellung und die Vielfalt an traditionell hergestellten Produkten und leiste der Verbrauchertäuschung Vorschub, hieß es in einer Aussendung von Slow Food. Die italienische Position sollte nicht aufgeweicht werden, sondern Modell für die handwerkliche Käseproduktion in Europa sein.

Verzicht auf natürliche Zutaten

„Wir dürfen nicht zulassen, dass Qualitätsprodukte immer mehr durch industriell erzeugte Produkte ersetzt werden, die zunehmend auf natürliche Zutaten verzichten. Genau deswegen bedarf es einer verstärkten Bewusstseinsbildung der Konsumenten auf europäischer Ebene“, so Slow Food.

Nach der Schokolade ohne Kakaobutter versuche die Agrarindustrie, sich jetzt auch des für Italien wichtigen Molkereisektors anzunehmen. Die Annahme der Forderung aus Brüssel hätte verheerende Konsequenzen für diesen ohnehin angeschlagenen Wirtschaftssektor, sagte Piero Sardo, Präsident der Slow-Food-Stiftung für Biodiversität.

Für Schokolade darf es seit Herbst 2010 kein Reinheitsgebot geben. Italienische Vorschriften, wonach Schokolade unter festen Voraussetzungen bis dahin als „reine Schokolade“ verkauft wurde, verstoßen gegen EU-Recht. Als „reine Schokolade“ galt in Italien Schokolade, die kein anderes Fett als Kakaobutter enthält.

Nach EU-Recht dürfen die Hersteller aber bis zu fünf Prozent Ersatzfette verwenden. Hauptsächlich werden das billigere Palmöl, Sheabutter und Illipé als Ersatzfette verwendet. Dies müssen die Hersteller allerdings auf dem Etikett angeben. Umgekehrt dürfen sie auf der Verpackung darauf hinweisen, wenn eine Schokolade nur Kakaobutter enthält. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.07.2015)

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