Euro-Krisengipfel: Die zentralen Punkte der Schlusserklärung

In die Unterlagen von Kommissionspräsident Juncker würde mancher gerne einen Blick werfen
In die Unterlagen von Kommissionspräsident Juncker würde mancher gerne einen Blick werfenAPA/EPA/OLIVIER HOSLET
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Als Voraussetzung für Verhandlungen über ein drittes Griechen-Hilfspaket in Höhe von bis zu 86 Milliarden Euro muss das Parlament in Athen bis Mittwoch eine Reihe von Sofortmaßnahmen umsetzen .

Finanzierungsbedarf: Die Staats- und Regierungschefs rechnen insgesamt mit einem Hilfspaket in Höhe von 82 - 86 Mrd. Euro. Aktuell braucht Griechenland bis 20. Juli, wenn EZB-Kredite fällig werden, 7 Mrd. Euro, weitere 5 Mrd. bis Mitte August. Über diese Brückenfinanzierung sollen die Eurofinanzminister "dringend" beraten. Dies wird bereits Montagnachmittag bei der Tagung der Eurogruppe der Fall sein.

Sofortmaßnahmen: Neben einer Annahme der Gipfelerklärung muss das Athener Parlament bis Mittwoch, den 15. Juli, eine Reihe von Sofortmaßnahmen verabschieden: Die Mehrwertsteuersätze und das Pensionssystem müssen modernisiert und das Steuersystem verbreitert werden, um höhere Erlöse zu erzielen. Zudem müsse die Unabhängigkeit der griechischen Statistikbehörde ELSTAT gesichert und automatische Ausgabenkürzungen eingeführt werden, wenn Griechenland die Primärüberschussziele der Gläubiger verfehlt. Erst wenn diese Maßnahmen umgesetzt sind, könnten die Verhandlungen über ein drittes Hilfspaket beginnen. Heftige Diskussionen hatte es vor allem über die automatischen Ausgabenkürzungen gegeben.

Bis 22. Juli: Eine Woche später muss das griechische Parlament zudem eine Reform des Justizwesens auf den Weg gebracht und die EU-Bankenabwicklungsrichtlinie umgesetzt haben.

Langfristig fordern die Euro-Staats- und Regierungschefs zudem eine "ambitionierte" Reform des Pensionssystems, eine Reihe von Marktliberalisierungen (etwa bei der Sonntagsöffnung, Apotheken und Bäckereien), eine weitere Privatisierung des Energiemarktes sowie eine Liberalisierung des Arbeitsrechts ("modernisierte" Kollektivverträge und "Massenentlassungen").

Privatisierungsfonds: Griechischer Staatsbesitz soll an einen "unabhängigen" Fonds übertragen werden, der dann dessen Privatisierung vorantreiben soll. Die Abschlusserklärung nennt dafür keinen Zeitrahmen, jedoch einen erwünschten Erlös von 50. Mrd. Euro. Davon sollen 25 Mrd. in die Schuldenrückzahlung fließen und jeweils 12,5 Mrd. in die Defizitreduktion sowie Investitionsprogramme. Umstritten war bis zuletzt die Höhe des Fonds - 50 Mrd. werden von vielen als zu viel angesehen - sowie die Besitzverhältnisse: Nachdem ursprünglich ein Sitz in Luxemburg vorgesehen war, soll dieser nun in Griechenland liegen und auch die griechischen Behörden mit dessen Verwaltung betraut sein.

Schuldenschnitt: Die Gipfelerklärung schließt einen nominalen "Haircut" explizit aus. Die Eurogruppe sei aber bereit eine Verlängerung von Schuldenlaufzeiten "zu diskutieren", allerdings erst, nach einer ersten positiven Bewertung der griechischen Reformbemühungen.

Troika kommt nach Athen zurück: Die griechische Regierung muss künftig erneut jegliche Gesetzgebung "in relevanten Bereichen" den Gläubigerinstitutionen (vormals Troika, EZB, IWF, Eurogruppe) vorlegen. Diese sollen zu "Monitoringzwecken" nach Athen zurückkehren. Gegen eine Einbeziehung des IWF hatte sich der griechische Premier Alexis Tsipras bis zuletzt gewehrt.

Mögliche Rücknahme von Gesetzen: Die Regierung von Athen verpflichtet sich, Gesetze, die nicht mit der Troika abgesprochen wurden, zu überprüfen und gegebenenfalls wieder zurückzunehmen. Ausgenommen sind humanitäre Notfallsmaßnahmen, wie etwa Lebensmittelmarken.

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