Gesundheitsbranche: Milliardenschaden durch Korruption

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Die Berliner Regierung sagt korrupten Ärzten den Kampf an. Pro Jahr entsteht durch Korruption im Gesundheitssystem ein Schaden von bis zu 18 Milliarden Euro.

Wien. Die deutsche Regierung hat am Mittwoch strengere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte und Physiotherapeuten, die sich beispielsweise von Pharmafirmen bestechen lassen, müssen mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren rechnen. Bei besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.

Auch in Österreich wird immer wieder über Korruption im Gesundheitswesen diskutiert. Doch anders als in Deutschland plant die Regierung keine Verschärfung der Gesetzeslage. Franz Fiedler von Transparency International hat mehrmals betont, dass im österreichischen Gesundheitssystem „Korruption weit verbreitet ist“. Es gehe nicht nur um Einladungen und Zuwendungen der Pharmaindustrie. „Wir haben in Österreich eine Kuvert- und Zweiklassenmedizin“, so Fiedler. Laut Auskunft des Justizministeriums gilt das Korruptionsstrafrecht nur für Ärzte, die Amtsträger oder Bedienstete sind (wie Spitalsärzte, Universitätsangehörige und Amtsärzte). Freiberuflich tätige Mediziner mit Kassenvertrag fallen nicht darunter. Daher hält Transparency International ein ähnliches Gesetz wie in Deutschland für sinnvoll.

Intransparenz in Österreich

Schätzungen zufolge entsteht im deutschen Gesundheitssystem durch Korruption, Falschabrechnungen und andere Betrügereien ein jährlicher Schaden von bis zu 18 Milliarden Euro. In Österreich ist das Ausmaß der möglichen Korruption unbekannt. Dies hänge teilweise mit der Intransparenz im Gesundheitssystem zusammen, sagt der Gesundheitsexperte Ernest Pichlbauer. Er schlägt ein Whistleblower-System vor. Dabei können sich Hinweisgeber über ein verschlüsseltes System anonym an eine bestimmte Stelle werden.

Derzeit haben Patienten die Möglichkeit, sich bei Missständen an eine Beschwerdestelle der Ärztekammer oder an einen Patientenanwalt zu wenden. Die Ärztekammer kann gegen den Arzt ein Disziplinarverfahren einleiten. Was dabei herausgekommen ist, erfährt der betroffene Patient nicht. Die Ergebnisse von Disziplinarverfahren werden anonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht. Meist werden schriftliche Verweise und Geldstrafen verhängt. Es kommt kaum vor, dass ein Arzt die Zulassung verliert.

Laut Ärztekammer dürfen Mediziner keine Geschenke von Pharmafirmen annehmen. Erlaubt ist allerdings die Unterstützung von Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen. Die Pharmafirmen können dann für den Flug, die Teilnahmegebühr und die Unterbringung aufkommen. Möglich ist auch, dass Ärzte mit Pharmafirmen einen Beratungsvertrag abschließen. So dürfen Ärzte dafür Geld bekommen, wenn sie auf Verkaufsveranstaltungen einen Vortrag über ihre Erfahrungen mit einem Medikament halten.

Ab Ende Juni 2016 werden die österreichischen Pharmafirmen im Internet bekannt geben, welche „geldwerten“ Leistungen Ärzte für Vorträge und andere Tätigkeiten bekommen haben. Aus rechtlichen Gründen ist aber die Zustimmung des jeweiligen Arztes erforderlich. Verweigert ein Arzt seine Namensnennung, erfolgt das Ganze anonymisiert und zusammengefasst.

Ein weiteres Thema ist die angebliche Kuvert- und Zweiklassenmedizin. Laut Gesetz müssen alle Österreicher die gleiche medizinische Versorgung bekommen. Eine Bevorzugung von Patienten ist nur aus medizinischen Gründen zulässig. Doch die Realität sieht anders aus. Oft bekommen Privatpatienten von bestimmten Ärzten schneller einen Operationstermin. Meist hat der betreffende Arzt mit dem Spital einen Vertrag, wonach eine gewisse Anzahl seiner Privatpatienten behandelt werden muss.

Bei der Ärztekammer heißt es dazu: Es sei eindeutig darauf zu achten, dass die Wartelisten für geplante Operationen nicht umgangen werden können. Wenn ein Patient für eine Operation in der allgemeinen Gebührenklasse vorgereiht werde, ohne dass ein vereinbarter und vordefinierter Dringlichkeitsgrund zutreffe, sei das ein „nicht korrektes Vorgehen“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.07.2015)

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