Wie Tampon-Steuer und "Brexit" zusammenhängen

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Weltweit gibt es Proteste gegen Steuern auf Hygieneprodukte für Frauen. In Großbritannien hat das Ganze aber eine weitere Dimension.

Sie sei unfair, antifeministisch und gehöre abgeschafft: Seit Jahren ärgern sich Aktivisten weltweit über die Mehrwertsteuer auf Hygieneartikel für Frauen. Unzählige Unterschriften wurden bereits gesammelt, offene Briefe geschrieben, Protestmärsche initiiert - auch in Großbritannien. Dort gilt zwar - anders als in Österreich - bereits der ermäßigte Steuersatz von fünf Prozent, doch vielen geht das noch nicht weit genug. Sie fordern eine komplette Abschaffung, alles andere benachteilige Frauen. Finanzminister George Osborne argumentierte bisher stets, er würde ja gerne. Doch aufgrund einer EU-Richtlinie sei es unmöglich, die Steuer abzuschaffen.

Brüssel schreibt nämlich einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von mindestens fünf Prozent vor. Es gibt zwar Ausnahmegenehmigungen, aber in diesen scheinen Tampons nicht auf. Das ist freilich ein gefundenes Fressen für die Gegner eines Verbleibs Großbritanniens in der EU, die vor dem bevorstehenden Referendum mit der Tampon-Steuer Stimmung gegen die Europäische Union machen. Sie sagen, die Debatte um die Steuer sei ein Symbol dafür, wie sehr Brüssel die nationale Souveränität einschränke.

Brüssel will EU-Staaten Entscheidung überlassen

Zumindest bei der Tampon-Steuer könnte das schon bald nicht mehr der Fall sein. Denn die EU-Kommission lenkt ein und will den Mitgliedsstaaten künftig die Möglichkeit geben, die Steuer für Hygieneprodukte komplett zu streichen. Das gab Brüssel am Donnerstagabend bekannt, schon am Dienstag könnte der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge darüber abgestimmt werden. Premier David Cameron, der für einen EU-Verbleib ist, zeigt sich erfreut: "Wir sind einen Schritt näher am Ende der Tampon-Steuer", lässt er über eine Sprecherin ausrichten. Ob das die eingefleischten EU-Gegner überzeugen wird, ist eine andere Geschichte.

EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Auszug)

Der normale Mehrwertsteuersatz, der in allen EU-Ländern für Gegenstände und Dienstleistungen gilt, darf nicht niedriger als 15 % sein. Die EU-Länder können einen oder zwei ermäßigte Steuersätze, die nicht niedriger als 5 % sein dürfen, für bestimmte Gegenstände und in Anhang III der Richtlinie aufgeführte Dienstleistungen anwenden. Eine Reihe Ausnahmegenehmigungen von diesen Vorschriften (niedrigere Sätze, ermäßigte Sätze für andere Gegenstände oder Dienstleistungen usw.) sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls anwendbar.

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(sk)

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