Auch Deutschland bringt die Registrierkasse

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Mit einiger Verspätung will Berlin gegen manipulierte Kassen vorgehen. Auf Geschäftsbesitzer kommen damit neue Kosten zu.

Berlin. Während in Österreich die Rahmenbedingungen für die Registrierkasse nach massiven Protesten der Wirte entschärft wurden, setzt Deutschland auf Härte. Die deutsche Bundesregierung will mit neuen Sicherheitssystemen, unangekündigten Kontrollen und harten Strafen gegen Schummeleien an der Ladenkasse vorgehen. Deutschland ist damit eines der letzten Länder Europas, das einen derartigen Schutz einführt.

„Wir wissen, dass Aufzeichnungen elektronischer Kassen manipuliert werden, um Steuern zu hinterziehen“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Diese Manipulation der Umsätze soll künftig nicht mehr möglich sein.“

Empfindliche Geldstrafen

Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. In dem Papier heißt es, die „digitalen Grundaufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen“. Elektronische Registrierkassen müssen demnach künftig eine „Sicherheitseinrichtung“ haben, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „bestimmen“ und auch überprüfen soll.

Dafür soll das BSI mehr Geld und mehr Personal bekommen. Die Kosten für Ladenbesitzer schätzt das deutsche Finanzministerium laut Kabinettsvorlage auf „einmalig 470 Millionen Euro“ und zusätzlich gut 100 Millionen Euro jährlich. Staatssekretär Meister kündigte zudem harte Kontrollen an. Betriebsprüfer der Finanzämter dürfen laut den Plänen die Registrierkassen unangemeldet kontrollieren. „Wer gegen das neue Gesetz verstößt, muss empfindliche Geldbußen bezahlen“, fügte Meister hinzu. Im Gesetz sind 25.000 Euro Geldstrafe vorgesehen, wenn die geforderten Sicherheitsvorkehrungen nicht angewendet werden – auch, wenn kein „steuerlicher Schaden“ entstanden ist.

Allerdings hat Berlin zwei Schlupflöcher offengelassen. So ist weder eine Pflicht des Ladenbesitzers vorgesehen, eine Kasse zu haben, noch eine Pflicht für einen Beleg, den der Kunde erhält. Beides lehnt das Finanzministerium ab. Die Kosten seien höher als der Nutzen, verlautete aus Regierungskreisen. Eine Pflicht, einen Beleg auszugeben, könne nur mit Kameras oder Beamten kontrolliert werden. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.07.2016)

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