Der IT-Konzern will die 13 Milliarden Euro vorerst auf einem Treuhandkonto parken. Zunächst plant man keine Korrekturen in der Bilanz.
Apple will nach der Entscheidung der EU-Kommission, eine Nachzahlung von potenziell mehr als 13 Milliarden Euro in Irland zunächst keine Korrekturen in der Bilanz vornehmen. In einem Brief an Investoren zeigte sich der iPhone-Konzern in der Nacht zum Mittwoch zuversichtlich, dass die Nachforderung vor Gericht gekippt wird.
"Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass sich diese Entscheidung im weiteren auf unsere Steuerquote auswirken wird." Apple meldete für das vergangenen Quartal eine konzernweite Steuerquote von 25,5 Prozent - in etwa auf seinem üblichen Niveau.
Steuerquote "extrem irreführend"
Zugleich kündigte Apple an, dass ein bisher noch nicht feststehender Betrag im Zusammenhang mit der Brüsseler Entscheidung auf einem Treuhandkonto geparkt werden solle. Der Konzern wiederholte die Kritik, dass die von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager genannte Steuerquote von 0,005 Prozent für eine der irischen Töchter im Jahr 2014 "extrem irreführend" sei. Apple habe auf die Gewinne der Firma Steuern in Höhe von 400 Mio. Dollar (358 Mio. Euro) in Irland und weitere 400 Millionen Dollar in den USA bezahlt.
Die offizielle Reaktion der Regierung in Irland könnte sich verzögern. Vielleicht benötige das Kabinett mehr Zeit, um eine Abstimmung innerhalb der Koalition zu ermöglichen, sagte Haushaltsminister Paschal Donohoe am Mittwoch im Sender RTE. Finanzminister Michael Noonan hat bereits angekündigt, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Die Zustimmung dafür wollte er sich von seinen Kabinettskollegen bei einer Sitzung am Mittwochmittag holen. Donohoe sagte allerdings, wenn mehr Zeit für die Prüfung der Angelegenheit nötig sei, werde sie auch eingeräumt.
Apple-Deal in Österreich nicht möglich
Ein solch umstrittener Steuerdeal wäre in Österreich nicht möglich. Das sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Mittwoch. Es gebe hierzulande keine Vereinbarungen mit Unternehmen, "in denen irgendwelche steuerlichen Vorteile zugesagt werden oder wurden".
Konzerne sind in Österreich umsatzsteuerpflichtig - und zwar unabhängig davon, ob sie hier ansässig sind oder nicht. Es kommt auf den Liefer- bzw. Leistungsort an, erklärte das Ministerium. Weiters müssen Konzerne Lohnabgaben für ihre Dienstnehmer in Österreich abführen und sind bei Gewinnen österreichischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten körperschaftssteuerpflichtig.
Die Kommission hatte am Dienstag die Steuervereinbarungen von Apple in Irland für unerlaubte Beihilfen in Höhe von bis zu 13 Milliarden Euro erklärt und ihre Rückzahlung samt Zinsen angeordnet. Zugleich warf sie Apple vor, die Verwaltungssitze, denen ein Großteil der Gewinne aus dem Handelsgeschäft in Irland zugewiesen worden sei, hätten nur auf dem Papier existiert. Apple will gegen die Entscheidung vor Gericht ziehen und stellt sich auf eine jahrelange Auseinandersetzung ein.
(APA/dpa)