Gabriela S. bewarb sich im Sommer 2009 erfolglos um eine Stelle als Buchhalterin. Die Firma retournierte ihre Bewerbungsunterlagen, wo Gabriela bei ihrem Lebenslauf die Anmerkung "(-) Ossi" und "DDR" fand. Nun klagt sie die Firma wegen "Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft", wie das Nachrichtenportal "morgenweb" berichtet.
Die "Rasse" der Ostdeutschen?
Demnach sieht sie Bürger der ehemaligen DDR als eigene Ethnie. Ihr Anwalt, Wolfgang Nau, untermauert das: Denn in Ostdeutschland hätten sich eigene Wortbildungen und Sitten gebildet, die in Westdeutschland fremd wären. Genau das muss das Arbeitsgericht Stuttgart nun klären. "Der Begriff ,ethnische Herkunft' ist weder in der ursprünglichen europäischen Richtlinie noch im daraus abgeleiteten deutschen Gesetz genau definiert", zitiert morgenweb Heiko Habbe, Rechtsanwalt und Fachmann für Antidiskriminierungsrecht.
Arbeitgeber: Noch andere Gründe
Der Fensterbauer, bei dem sich Gabriela S. beworben hatte, will die geforderten drei Monatsgehälter jedenfalls nicht zahlen. Denn es habe noch andere Gründe für die Absage gegeben. Er räumt aber einen Fehler ein: Die interne Notiz hätte nicht das Haus verlassen dürfen.
(Red. )
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