Datenschutz: Der Chef darf nicht alles sehen

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Deutschland will die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz verbieten. Offene Videoüberwachung bleibt dagegen weiterhin möglich. Das Gesetz soll vor allem Arbeitnehmer vor Bespitzelung am Arbeitsplatz schützen.

Wien (mar). Die deutsche Regierung will am Mittwoch per Gesetz die heimliche Überwachung von Arbeitnehmern verbieten. Nach monatelangen Debatten hätten sich die regierenden Parteien CDU/CSU und FDP auf die Einzelheiten geeinigt, berichten mehrere Zeitungen übereinstimmend und beziehen sich auf Berliner Regierungskreise. Das Gesetz soll vor allem Arbeitnehmer vor Bespitzelung am Arbeitsplatz schützen. Zugleich bekommen auch Arbeitgeber verbindliche Vorgaben beim Abgleich von Mitarbeiterdaten.

Dem Vorstoß gingen mehrere spektakuläre Fälle von eklatanten Verstößen gegen die Privatsphäre von Arbeitnehmern in namhaften Konzernen voraus, darunter bei Lidl, der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn. Im Mai legte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einen Entwurf vor, den allerdings Datenschützer und die FDP, aber auch Teile der Union als unzureichend ablehnten. Dem jetzigen Entwurf könne seine Fraktion dagegen zustimmen, sagte der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt der „Süddeutschen Zeitung“.

Demnach soll die heimliche Videoüberwachung und die Überwachung von Räumen mit Privatcharakter komplett verboten werden, also etwa Sanitärräume, Umkleide- und Ruheräume. Offene Videoüberwachung bleibt dagegen weiterhin möglich, etwa an Firmeneingängen oder zur Qualitätskontrolle, sofern das „zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich“ sei, schreibt die „Welt“. Arbeitnehmer müssen dabei auf die Kameras hingewiesen werden.

Auch wird erstmals gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber keine Information über Arbeitnehmer bzw. neue Bewerber aus sozialen Netzwerken wie Facebook erheben darf. Bei öffentlich verfügbaren Daten, etwa über eine Suchmaschine wie Google, hat eine Abwägung zwischen den Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer stattzufinden. Obwohl damit für Arbeitgeber erstmals klare Regeln für die Suche nach personenbezogenen Informationen im Internet vorliegen, bleibt offen, inwieweit das in der Praxis kontrollierbar ist. Ein anderer Aspekt ist die Tatsache, dass ein großer Anbieter von Informationstechnologie, etwa Google, ein detaillierteres Profil einer Person anfertigen kann als ihr Arbeitgeber.

In Österreich schon umgesetzt

Hierzulande ist Videoüberwachung zur „Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten“ schon heute verboten. Auch dürfen „höchstpersönliche Lebensbereiche“ wie etwa Umkleidekabinen nicht ausgespäht werden. Das regelt die Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG), die seit Anfang Jänner in Kraft ist. Das Verbot umfasst auch die Videoüberwachung solcher Situationen, in denen eine höhere Gefährdung von Diebstahl gegeben ist, etwa im Hinterraum eines Supermarkts.

Dagegen ist eine Videoüberwachung zum Schutz von Personen und Objekten weiterhin erlaubt, beispielsweise an der Kassa oder an einem Bankschalter.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2010)

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