Finanzminister Schäuble will vor dem Bundesverfassungsgerichtshof die Rettungspakete persönlich verteidigen. Die Missachtung des "Bail-out-Verbots" könnte verfassungswidrig sein.
Zieht das deutsche Bundesverfassungsgericht den Schlauch raus? Griechen, Portugiesen und Iren hängen finanziell am Tropf der Europäischen Union, allein aus Deutschland sind schon 8,4 Milliarden Euro nach Griechenland geflossen. Erst am Samstagabend genehmigten die EU-Finanzminister eine weitere Geldspritze für Athen.
Der Streit, ob die Infusionen nun Heilung, Linderung oder bloß verlängertes Siechtum bringen, wird an diesem Dienstag auch das höchste deutsche Gericht beschäftigen - und die Regierung wird sich kritischen Fragen der Verfassungsrichter stellen müssen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will selbst nach Karlsruhe kommen, um die Hilfen zu verteidigen.
Klage von CSU-Politiker
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie eine Gruppe von Professoren um den Nürnberger Staatsrechtslehrer Karl-Albrecht Schachtschneider haben gegen die Hilfen für Griechenland und den im vergangenen Jahr installierten Rettungsschirm für klamme Euro-Staaten geklagt.
Zentrales Argument der Kläger: Die Hilfen verletzten das Grundrecht jedes Bürgers auf Teilhabe an der demokratischen Legitimation. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hängt die Legitimation der Europäischen Union am Zustimmungsgesetz des Bundestags zu den EU-Verträgen. Überschreitet die EU die in diesen Verträgen festgelegten Kompetenzen, dann ist ihr Handeln nicht mehr legitimiert.
Genau das sei der Fall, sagen die Kläger: Denn im "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" steht ausdrücklich, dass ein Mitgliedsstaat nicht für die Verbindlichkeiten eines anderen haftet. Diese Regelung wird als "Bail-out-Verbot" bezeichnet ("to bail out" heißt "aus der Klemme helfen").
"Die Verletzung der europäischen Verträge durch die Rettungsmaßnahmen ist offenkundig", sagt Schachtschneider, der eine Gruppe von Klägern vertritt. "Das Bail-out-Verbot ist verletzt." Juristisch lässt sich da allerdings so einiges vertreten - und so dürfte die Bundesregierung argumentieren, dass das Verbot nach seinem Zweck nicht ganz so umfassend gemeint sein könnte, wie es auf den ersten Blick scheint.
Haftungsgemeinschaft wird hinterfragt
Ein weiteres Argument der Kläger: Mit den Hilfsmaßnahmen würde eine Art Finanzausgleich eingeführt, die Währungsunion würde zur Haftungsgemeinschaft - und das würde eine Art Bundesstaat aus ihr machen. Damit könnte eine Grenze der europäischen Integration überschritten sein, die das Verfassungsgericht im Urteil zum EU-Vertrag von Lissabon gezogen hatte.
Die Bundesregierung hält sich vor der Verhandlung bedeckt. Man wolle der Argumentation Schäubles vor Gericht nicht vorgreifen, heißt es im Finanzministerium.
Was aber könnten die Richter und Richterinnen des Zweiten Senats unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle äußerstenfalls tun - falls sie denn die Hilfen für verfassungswidrig halten? Das Geld aus Griechenland zurückholen? Das wird nicht gehen - schon, weil es nicht mehr da ist. Ein komplettes Verbot künftiger Zahlungen wäre zwar denkbar, gilt aber als wenig wahrscheinlich - die geleisteten Zusagen Deutschlands wären hinfällig, die Reaktion der Märkte unkalkulierbar.
Als wahrscheinlicher gilt es, dass das Gericht - wenn es überhaupt von einer Grundrechtsverletzung ausgeht - Auflagen für die Zukunft macht, zum Beispiel für eine bessere Einbindung des Bundestages. Das Gericht, glaubt auch Klägervertreter Schachtschneider, werde "um schonenden Übergang bemüht sein - nicht zu Unrecht".
(APA/Ag.)