Deutschland: Verfassungsgericht stoppt EFSF-Gremium

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Bundestag(c) REUTERS (Thomas Peter)
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In Deutschland wurde ein Sondergremium gegründet, das den Rettungsschirm kontrollieren soll, das Verfassungsgericht hat es gestoppt.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF. Das Gericht in Karlsruhe gab am Freitag einem Antrag von zwei SPD-Bundestagsabgeordneten auf einstweilige Anordnung statt. Das bedeutet, dass das neunköpfige Bundestagsgremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen darf.

Statusrechte könnten verletzt werden

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Anordnung damit, die budgetpolitischen Statusrechte der Bundestagsabgeordneten könnten anderenfalls irreversibel verletzt werden. Damit waren Schulz und Dankert in einem ersten wichtigen Schritt erfolgreich. Die SPD-Abgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert  hatten am Donnerstag Eilantrag und Organklage gegen das Gremium eingelegt. Die beiden beriefen sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags, das die Verfassungsmäßigkeit des Zusammenschlusses angezweifelt hatte. Anfang September erst hatte der Zweite Senat den Euro-Rettungsschirm ESFS und die Griechenland-Finanzhilfen in einem Grundsatzurteil zwar für verfassungsgemäß gehalten, gleichzeitig jedoch das Haushaltsrecht des Bundestages gestärkt.

Das Sondergremium war vor kurzem ins Leben gerufen worden, um in besonders eiligen Fällen rasch grünes Licht für EFSF-Hilfen zu geben. Die Entscheidung in Karlsruhe könnte also die Abstimmung im Bundestag über den weiteren Einsatz deutscher Kreditgarantien im Rahmen des Euro-Rettungsschirms verlangsamen.

(APA)

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