Frankreich: Ende der Schonzeit für säumige Mieter

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Vom 1. November bis 15. März dürfen in Frankreich säumige Mieter nicht auf die Straße gesetzt werden. Danach gibt es Delogierungen im Akkord. In über 100.000 Fällen pro Jahr ordnen Gerichte die Ausweisung an.

Paris. Am 15. März endet in Frankreich die Schonzeit für säumige oder unerträgliche Mieter, denen gekündigt wurde und gegen die eine gerichtliche Ausweisungsanordnung vorliegt. Ab dem 1. November genossen sie wegen des Winters einen Aufschub. Doch sobald der Frühling kommt, gibt es kein Pardon mehr. Dann werden die Delogierungen quasi im Akkord umgesetzt. In über 100.000 Fällen pro Jahr ordnen Gerichte die Ausweisung an. Meistens ziehen die mit den Zahlungen rückständigen Bewohner dann von selbst aus. In über 11.000 Fällen aber eskalierte im Vorjahr der Streit zwischen Eigentümern und Mietern bis zur polizeilichen Räumung.

Weil die verärgerten Hausbesitzer ungeduldig auf den Ablauf der winterlichen Gnadenfrist gewartet haben, um ihre lästig gewordenen Mieter loswerden zu können, kommt es ab Mitte März zu dem problematischen Nebeneffekt der Schonfrist, dass tausende Mieter gleichzeitig auf die Straße gesetzt werden. Die Wohnungsmisere in den Großstädten wie Paris wird dadurch noch zusätzlich angeheizt.

Strenge Mieterschutzgesetze

Denn schon jetzt stehen in Paris fast hunderttausend Wohnungen leer. Einige Besitzer haben nicht die Mittel, um sie instand zu setzen. Andere ziehen es aus Angst vor Mietern, die sie bei Problemen wegen der strengen Mieterschutzgesetze oft erst nach einem langen Prozess mit Gerichtsbeschluss und Polizeigewalt rauswerfen könnten vor, ihr Eigentum unbewohnt zu lassen und auf die Wertsteigerung zu setzen. Weil so wenige private Wohnungen auf den Markt kommen, steigen die Mieten schneller als die Einkommen.

Der sozialistische Bürgermeister von Paris, Bertrand Delanoë, fordert daher, dass Mieter, denen keine böswilligen Absichten nachzuweisen sind, nur dann zum Verlassen ihrer Wohnungen gezwungen werden können, wenn ihnen ein anderes, erschwingliches Obdach angeboten wird. Politisch umgesetzt werden dürfte dies jedoch nicht.

Im südfranzösischen Departement Gard hat die Agentur für Mieterinformation, Adil, eine bisher einmalige Studie zum Thema Mieterausweisung veröffentlicht. Hundert Familien schildern darin, wie sie diese Belastungsprobe erlebt haben. „Ich kam mir vor meinem Sohn wie ein Verbrecher vor“, erzählt ein alleinerziehender Vater in einem südwestlichen Vorort von Paris: „Sie sind um acht Uhr gekommen mit einem Schlosser, der die Türe geöffnet hat. Ob sie vorher geklingelt haben, weiß ich nicht, ich schlief, der Gerichtsvollzieher ist in mein Zimmer gekommen und hat mich geweckt und mich aufgefordert, mit meinem Sohn die Räumlichkeiten zu verlassen.“

Räumung mit „Leibwächtern“

Am schlimmsten sei es gewesen, dass der Beamte in seinem Eifer das Rad seines Sohns beschlagnahmen wollte. „Die Mietrückstände haben nach der Trennung von meiner Frau begonnen, ich habe meine Arbeit verloren, aber auch jedes Selbstvertrauen“, so der Familienvater. Dann wuchsen ihm die Rückstände und die Schulden über den Kopf. Seine Schilderung gleicht der vieler Eltern, die wegen eines Rückschlags oder einer Existenzkrise in solch eine ausweglose Situation geraten waren. Laut der Studie waren 38 Prozent der Betroffenen arbeitslos, zehn Prozent Pensionisten, der Rest berufstätig. Gemeinsam war den meisten, dass die Miete bis zu 50 Prozent ihres Einkommens betrug.

Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden und Vermittlungsversuche nicht fruchten, bleibt dem Vermieter, der ja oft selbst Kredite für das Objekt abzahlen muss, am Ende nur der Weg zum Gericht.

Einige suchen auch eine Abkürzung des Verfahrens. Eine Reportage zeigte mit versteckter Kamera, dass sich „Privatdetektive“ gegen Honorar anbieten, bei den säumigen Mietern in Begleitung von stämmigen „Leibwächtern“ anzuklopfen, um sie zum „freiwilligen“ Verlassen der Wohnung aufzufordern. Einer dieser Rauswerfer tönte unverhohlen, man könne mit handfesten Drohungen oder gegebenenfalls Sachbeschädigungen zusätzlich Druck machen. Zu solchen Praktiken gibt es keine Zahlen. Die Stiftung Abbé Pierre aber meint, dass pro Jahr nach einem Gerichtsentscheid nicht 11.000, sondern 50.000 Mieter und Familien mit Druck auf die Straße gesetzt werden.

23 Prozent in Sozialwohnungen

Laut der Adil-Erhebung fanden danach 24 Prozent von ihnen Unterschlupf bei Freunden oder Verwandten, 15 Prozent in einer Notunterkunft, acht Prozent in Zimmern oder Hotels von Hilfswerken. 23 Prozent erhalten eine Sozialwohnung, ebenso viele werden Mieter oder Untermieter in einer privaten Unterkunft. Und fünf Prozent sind obdachlos.

Auf einen Blick

Säumige Mieter genießen in Frankreich eine „Schonzeit“: Zwischen 1. November und 15. März dürfen sie nicht aus der Wohnung geworfen werden. Auch, wenn ein gerichtlicher Ausweisungsbescheid vorliegt. Dies führt dazu, dass ab Mitte März tausende Delogierungen in einer kurzen Zeitspanne durchgeführt werden. Pro Jahr ordnen die Gerichte in mehr als 100.000 Fällen die Ausweisung an. In über 11.000 Fällen führte dies zu einer polizeilichen Räumung.

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