Deutschland: Bundeskartellamt nimmt Sportschuhe ins Visier

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Der Sportschuhhersteller Asics hat Probleme mit den Wettbewerbshütern: Sein selektives Vertriebssystem behindere den Onlinehandel, lautet der Vorwurf.

Wien. Der Sportschuhhersteller Asics ist ins Visier des deutschen Bundeskartellamts geraten. Konkret ist es das selektive Vertriebssystem von Asics Deutschland, das die Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen hat. Denn es sieht vor, dass Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden.

Das bedeute eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen, meint das Bundeskartellamt. Bedenken hat es vor allem wegen der „weitgehenden Behinderung des Internetvertriebs“. Asics Deutschland hat nun bis 10. Juni Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

„Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Dass Asics den Händlern den Vertrieb über Online-Marktplätze wie eBay oder Amazon und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen untersage, schieße aber übers Ziel hinaus.

„Kontrolle des Wettbewerbs“

Markenzeichen von Asics dürfen auch nicht auf Internetseiten Dritter verwendet werden, um Kunden zum Onlineshop eines autorisierten Asics-Händlers zu leiten. Nach der vorläufigen Einschätzung der Behörde diene das Vertriebssystem in der jetzigen Form „vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb“, der Wettbewerb unter den Händlern werde durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers beeinträchtigt, kritisiert das Bundeskartellamt. Zu allem Überfluss werde durch die starke Marktposition von Asics auch noch der Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark eingeschränkt – auch, weil andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken.

Kritisch sieht das Bundeskartellamt auch die sehr detaillierte Ausdifferenzierung des Vertriebssystems in über 20 Händlerkategorien, denen teilweise ein unterschiedliches Produktsortiment zugewiesen wird – und an das die Händler auch bei Querlieferungen an andere zugelassene Asics-Händler gebunden sind. Viele der Händler können außerdem nur ein eingeschränktes Produktsortiment an Endkunden verkaufen. Ebenfalls wegen einer möglichen Beschränkung des Onlinehandels führt das Bundeskartellamt derzeit auch ein Verfahren gegen den Sportartikelhersteller Adidas. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2014)

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