Schiffsfonds: VKI darf deutsche TVP-Gesellschaft in Wien klagen

Imaog
  • Drucken

Die Konsumentenschützer halten einige Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) darf beim Handelsgericht Wien die deutsche TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH klagen. Das Unternehmen hat mit vielen österreichischen Anlegern Verträge über "geschlossene" Immobilien- und Schiffsfonds abgeschlossen, die nun unter Wasser sind. Der VKI hält einige Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig. Nachdem nun das Oberlandesgericht Wien rechtskräftig bestätigt hat, dass das Handelsgericht Wien zuständig ist, kann die Klage eingebracht werden, schreibt der VKI.

Die TVP Treuhand ist eine Tochter der Hamburger Fonds-Emittentin MPC Münchmeyer Petersen Capital AG. Deren Österreich-Tochter MPC Münchmeyer Petersen Austria Vertriebs GmbH (jetzt umbenannt in CPM Anlagen Vertriebs GmbH, in Liquidation) hat ab 2002 über Banken und Anlageberater Unternehmensbeteiligungen an Schiffen und Immobilien als "Geschlossene Fonds" vermittelt, schreibt der VKI in einer Aussendung.

Als "Pensionsvorsorge" beworben

Die Anlagen seien als "sicher und ertragreich" und oft als "Pensionsvorsorge" beworben worden. Dennoch stehen nun einige davon unter Wasser, die Anleger sollen sogar in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Den Anlegern wird dabei mit Inkassobüros, Klagen und Zwangsvollstreckung gedroht. Dabei kommen die Mahnbriefe oft von der TVP, "die eigentlich die Interessen der AnlegerInnen, die sie als Treuhänderin bestellt haben, vertreten sollte", so der VKI.

Für Inhaber geschlossener Immobilien- und Schiffs-Fonds gebe es auf www.verbraucherrecht.at eine eigene Informationsplattform.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.