Meinl Bank: Boss kann vorerst bleiben

PK MEINL-BANK: VORSTAND PETER WEINZIERL
PK MEINL-BANK: VORSTAND PETER WEINZIERLAPA/HANS KLAUS TECHT
  • Drucken

"Die Presse"-exklusiv. Peter Weinzierl muss seinen Vorstandssessel Ende Oktober nicht räumen, so wie das die FMA per Bescheid angeordnet hat.

Wien. Totgesagte leben länger, dieser Gedanke wird Peter Weinzierl am Dienstag gekommen sein, als er von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht erfahren hat. Anders als die Finanzmarktaufsicht in ihrem Bescheid vom 24. Juli 2015 angeordnet hat, muss er nun nicht mit Ende Oktober seinen Hut nehmen, sondern kann Vorstand der Meinl Bank bleiben, bis das Bundesverwaltungsgericht über seine Beschwerde gegen den Bescheid entschieden hat.
Zu Erinnerung: Die FMA qualifizierte beide Geschäftsleiter als unzuverlässig und schrieb der Bank deshalb vor, bis Ende Oktober die beiden Vorstände durch neue zu ersetzen, wenn sie ihre Bankkonzession behalten wolle. Dagegen setzten sich Weinzierl und Günter Weiß zur Wehr und beantragten, dass dem Bescheid aufschiebende Wirkung zuerkannt werde.

Weiß muss gehen

Mit teilweisem Erfolg: Wie die „Presse“ exklusiv erfuhr, hat das Bundesverwaltungsgericht Weinzierls Antrag stattgegeben. Allerdings sind die Tage seines Vorstandskollege Günter Weiß, der den Bescheid ebenfalls bekämpft hat, gezählt. Für ihn gilt die aufschiebende Wirkung nicht, die Meinl-Bank muss also in den nächsten Wochen einen Ersatz finden.

Für die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Meinl Bank-Chef Weinzierl vorerst in seiner Funktion zu belassen, jedenfalls ein Schlag ins Gesicht: Noch nie wurde einem FMA-Bescheid, mit dem die Geschäftsleiter einer Bank abberufen wurden, aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Dieses Faktum führte die FMA übrigens selbst ins Treffen, um das Bundesverwaltungsgericht davon zu überzeugen, es auch in der Causa-Meinl nun nicht erstmals zu tun. Die bloße Statistik konnte das Gericht aber nicht überzeugen: Das Argument der FMA ziehe nicht, sie habe nämlich etwas übersehen: Die Bankenaufsicht hat mit ihrem Bescheid gleich „beide langjährige Geschäftsleiter, somit der Gesamtvorstand des Kreditinstitutes“ abberufen.
Mit einem gleich gelagerten Fall habe sich der Verwaltungsgerichtshof bisher noch nie auseinanderzusetzen gehabt, immer seien nur einzelne von mehreren Vorstandsmitgliedern abberufen worden. Das sei wohl auch der Grund, weshalb das Verwaltungsgericht noch nie aufschiebende Wirkung zuerkannt habe.

Nach dem Gesetz ist das auch gar nicht so leicht möglich, nämlich nur dann, wenn für den Beschwerdeführer mit dem Vollzug des Bescheides nach Abwägung aller Interessen ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Und aufschiebende Wirkung darf auch nur dann erteilt werden, wenn dadurch keine öffentlichen Interessen gefährdet werden können, also etwa die Kunden der Bank um ihr Geld fürchten müssten. Diese Bedenken hat das Bundesverwaltungsgericht jedenfalls nicht, wenn Weinzierl im Amt bleibt: Auf Seite 17 seines Beschlusses (er liegt der „Presse“ vor) kommt es zu dem Ergebnis: „In gesamthafter Betrachtung ergibt sich im konkreten Beschwerdefall (...), dass sich im Bezug auf den 1. Geschäftsleiter der ergebende Nachteil als unverhältnismäßig im Verhältnis zu den öffentlichen Interessen, die die Behörde (gemeint ist die FMA, Anm.) mit ihrer Maßnahme zu verfolgen hat, erwiesen hat.“

Weinzierl: Erleichtert, aber nicht euphorisch

Ebenso hätte die FMA gar nicht behauptet, dass eine konkrete Gefahr für den Bankbetrieb der Meinl Bank vorliege, wenn Weinzierl im Amt bliebe, argumentiert das Bundesverwaltungsgericht weiter. Ein weiterer Punkt, der das Gericht dazu bewogen hat, zumindest dem Antrag von Weinzierl zu entsprechen. Der zeigte sich gegenüber der „Presse“ erleichtert, aber keineswegs euphorisch: „In der Hauptsache hat das Bundesverwaltungsgericht ja noch nicht entschieden. Dennoch rechnen wir aber damit, auch hier gute Chancen zu haben.“

Viel wesentlicher sei ein anderer Aspekt bei der Entscheidung: „Es ist nicht möglich, aus heiterem Himmel, nämlich binnen dreier Monate wie sich das die FMA das vorgestellt hat, eine geordnete Übergabe vorzubereiten.“ Dafür ist nun sicherlich mehr Zeit. Bis das Bundesverwaltungsgericht in der Hauptsache entscheidet, werden sicherlich mehr als sechs Monate vergehen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

PK MEINL-BANK: VORSTAND PETER WEINZIERL
Österreich

Bilanzfälschung? Meinl-Bilanz 2014 im Fokus der Justiz

"Presse"-Exklusiv. Die Staatsanwaltschaft hat Zweifel an der Richtigkeit des Jahresabschlusses 2014 der Meinl Bank. Sie ermittelt gegen die Vorstände wegen des Verdachts der Bilanzfälschung.
Österreich

Neuer Anlauf für Absetzung des Meinl-Bank-Chefs

Das Gericht hat den alten FMA-Bescheid aufgehoben. Peter Weinzierl darf vorerst im Amt bleiben.
THEMENBILD: ãMEINL BANKÒ
Österreich

Meinl Bank: Stephen Coleman soll neuer Vorstand werden

"Presse"-Exklusiv. Coleman soll Günter Weiß ersetzen, der aufgrund eines Bescheids der Finanzmarktaufsicht seinen Platz räumen muss.
THEMENBILD: MEINL / MEINL BANK / MEINL EUROPEAN LAND
Österreich

FMA bekämpft "nur teilweise" Abberufung von Meinl-Bank-Chefs

Die Finanzmarktaufsicht legte gegen den Gerichtsbeschluss Revision beim VwGH ein. Sie sieht eine "abstrakte Gefahr" in der nur teilweisen Abberufung der beiden Meinl-Banker.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.