Sky-Werbung war irreführend

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Sky muss täuschende Werbung auf der Homepage unterlassen.

Wien. Der VKI brachte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums wegen irreführender Geschäftspraktiken eine Unterlassungsklage gegen den Privatsender Sky ein.

Mit Erfolg. Das Handelsgericht Wien verpflichtete das Unternehmen, es zu unterlassen, auf seiner Homepage den Eindruck zu erwecken, es würde im Rahmen eines Angebots auf die Aktivierungsgebühr verzichten. Etwa durch Hinweise wie: „Nur jetzt! EUR 0 statt EUR 59 Aktivierungsgebühr“, „Jetzt Aktivierung GRATIS!“, „Aktivierung EUR 0“ oder sinngleichen Ankündigungen.

Sky hob diese Botschaften optisch auf der Homepage hervor, dabei galt dieses Angebot – und das ist der Haken – nicht für Kunden, in deren Haushalt ein Sky-Abonnement innerhalb der letzten drei Monate gekündigt wurde. Diese mussten für die Aktivierung ein gesondertes Entgelt bezahlen. Doch Sky hatte es verabsäumt, genau auf diesen Umstand ausreichend deutlich hinzuweisen.

Altkunden zahlen mehr

Die Entgeltbedingungen des Privatsenders, die auf sky.at veröffentlicht sind, sehen seit November 2015 vor, dass Kunden, die ihr Sky-Abo innerhalb der letzten drei Monate gekündigt haben, gegenüber Neukunden 100 Euro mehr Aktivierungsgebühr, also insgesamt 159 Euro zahlen müssen. Das hat einen Zweck: Sky will nicht, dass Kunden ihr Abo beenden, um kurzfristig ein günstigeres Anbot wahrzunehmen.

Das Handelsgericht Wien hielt die Geschäftspraktik von Sky für irreführend und rechtswidrig (Urteil vom 9. 2. 2017). Kunden, konkret jene, die ihr Sky-Abo in den vergangenen drei Monaten gekündigt hatten, wären von Sky über das Produkt getäuscht worden und damit veranlasst, geschäftliche Entscheidungen zu treffen, die sie – ohne Täuschung – sicher nicht getroffen hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2017)


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