Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Piste nicht gebaut werden darf. Nun prüft die Staatsanwaltschaft den Verdacht auf Amtsmissbrauch.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat vor wenigen Wochen überraschend entschieden, dass die dritte Piste am Flughafen Wien nicht gebaut werden darf. Zur Begründung gewichteten sie den dadurch steigenden CO2-Ausstoß als schwerwiegender als alle wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Vorteile. Nun ermittle die Wiener Staatsanwaltschaft gegen zwei der drei Richter, so der "Kurier".
Geprüft wird ein Verdacht auf Befangenheit beziehungsweise Amtsmissbrauch. Den Richtern werde Voreingenommenheit vorgeworfen, weil ihre Entscheidung in Widerspruch zu den Gutachten stehe. Hintergrund: Zwei der Richter waren vorher Juristen im Umweltministerium, ein dritter Generalsekretär der Land- und Forstbetriebe.
Mayer erkennt "keine schwerwiegenden Mängel"
Verfassungsrechtler Heinz Mayer von der Universität Wien zeigte sich am Mittwoch "überrascht, dass dieser strafrechtlich doch sehr schwere Vorwurf erhoben wird." Von außen jedenfalls könne er nicht erkennen, dass da schwerwiegende Mängel vorliegen sollten und "schon gar nicht strafrechtlich relevante", sagte Mayer im ORF-Radio. Es müsse einen konkreten Grund geben, der Befangenheit nahelege - zum Beispiel ein Abhängigkeitsverhältnis eines Richters von bestimmten Interessengruppen oder der Verwandten des Richters von bestimmten Interessengruppen. Als Befangenheitsgrund reiche eine frühere Tätigkeit nicht aus, so der Verfassungsrechtler.
Die Vorwürfe seien über die Whistleblower-Hotline der Korruptions-Staatsanwaltschaft gekommen und von dort an die Wiener Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Diese habe dann Ermittlungen aufgenommen. Den Richtern werde Voreingenommenheit vorgeworfen, weil ihre Entscheidung in Widerspruch zu den Gutachten stehe.
"Logischer Fehler"
Die Vorwürfe gegen die Richter sorgen jedenfalls für Aufregung. Für "Global 2000" ist das "gefährlich für den Rechtsstaat". Über das Urteil könne fachlich diskutiert werden, insbesondere zur Abwägung der öffentlichen Interessen Schutz vor Klimaerwärmung gegen das öffentliche Interesse Arbeitsplätze, so Kampagnenleiter Reinhard Uhrig. "Es ist in einem Rechtsstaat wie Österreich aber äußerst bedenklich, dass hier ein Ermittlungsverfahren gegen unabhängige Richter eingeleitet wird, weil gewissen Interessensgruppen die Erkenntnis vom 2. Februar missfällt."
Die ÖVP-Verkehrssprecherin im EU-Parlament, Claudia Schmidt, nannte im Zusammenhang mit der Befangenheitsdebatte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Wien aber einen "logischen Fehler: Wenn die Piste nicht gebaut wird, nutzt das dem Klimaschutz gar nichts." Sie warf in einer Aussendung den Bundesverwaltungsrichtern vor, den CO2-Ausstoß nur ins Ausland zu verlagern.
(APA)