Kredite mit Zinsuntergrenze müssen auch Zinsobergrenze haben

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Die Bank darf nicht das eigene Risiko begrenzen ohne das Risiko des Kunden zu beschränken, entschied der OLG in zweiter Instanz.

Die Bank Austria hat ihren Kunden 2016 Kredite mit einer Zinsuntergrenze, aber ohne Zinsobergrenze verkauft. Das ist nicht zulässig, urteilte das Oberlandesgericht Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Die Bank dürfe nicht das eigene Risiko begrenzen, zugleich aber den Kunden das unbeschränkte Risiko steigender Zinsen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es geht um Kreditverträge mit variablem Zinssatz. Sie sehen in aller Regel einen Referenzwert (etwa den Londoner Referenzzinssatz Libor) plus einen Aufschlag vor. Da der Libor phasenweise negativ wurde, drohte den Banken auch insgesamt ein Negativzins auf Kredite, Kunden hätten also Geld dafür bekommen, dass sie einen Kredit nehmen. Um sich davor zu schützen, hat die Bank Austria in ihren Kreditbedingungen vorgesehen, dass als Untergrenze für die Kreditverzinsung dieser festgelegte Aufschlag gilt. Wird daher der vereinbarte Referenzzinssatz null oder gar negativ, wird weiterhin der Aufschlag verrechnet. Eine Obergrenze hingegen war nicht vorgesehen.

Bank Austria: Existenzgefährdend

Im Jänner hatte bereits das Handelsgericht Wien in erster Instanz entschieden, dass "eine Klausel, die eine Entgeltsenkung mittels Zinsuntergrenze begrenzt, ohne dass dem eine Einschränkung einer Entgeltsteigerung mittels Zinsobergrenze gegenübersteht, dem Gebot der Anpassungssymmetrie widerspricht", schreibt der VKI am Dienstag in einer Aussendung. Denn damit trage der Kreditnehmer zwar uneingeschränkt das Risiko steigender Zinsen, profitiere aber nur noch bis zu einem gewissen Punkt von fallenden Zinsen. Aus Sicht des OLG Wien sei es möglich, eine Zinsuntergrenze mit einer Zinsobergrenze zu verbinden. "Die geklagte Klausel widerspricht daher zum einen dem Konsumentenschutzgesetz und zum anderen benachteiligt sie die Kundinnen und Kunden gröblich", so der VKI.

Die Bank Austria habe damit argumentiert, dass sie in ihrer Existenz bedroht sei, wenn es keine Zinsuntergrenze gebe, die Obergrenze sei aber nicht nötig, da Kunden den Kredit vorzeitig zurückzahlen könnten. "Diese realitätsferne Ansicht muss für die vielen Kreditnehmer ein Schlag ins Gesicht sein", schreibt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI in der Aussendung.

>>> Urteil im Volltext

(APA)


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