Sport der Woche

Bridge ist kein Sport, meint der EuGH

Bridge Club
Bridge Club(c) imago/ZUMA Press (Vince Talotta)
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Ist Bridge ein Sport? Selbstverständlich, fand die English Bridge Union (EBU). Also wollte sie ihre Gebühreneinnahmen für Turniere im Duplicate-Bridge, eine Variante des Bridge-Spiels, von der Mehrwertsteuer befreien lassen.

Die EBU begründete ihren Rechtsstandpunkt mit einer Klausel der EU–Richtlinie (RL 2006/112/EG) über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. Ihr zufolge könnte sie von der Steuer für „in engem Zusammenhang mit Sport stehende Dienstleistungen“ befreit werden.

Die britischen Steuerbehörden lehnten eine Steuerbefreiung allerdings ab. Ihrer Auffassung nach handelt es sich bei Duplicate-Bridge ganz klar um keinen Sport. Die EBU legte gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel beim Upper Tribunal ein. Und dieses wandte sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um von ihm zu erfahren, ob es sich bei diesem Kartenspiel um einen Sport handle oder nicht.

Der EuGH stellte fest, dass er sich nicht dazu berufen fühle, die Bedeutung des Begriffs „Sport“ im Allgemeinen zu bestimmen. Er könne dies nur im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerrichtlinie tun. Und diesbezüglich fiel seine Entscheidung eindeutig aus: Der Begriff „Sport“ sei im Kontext der Richtlinie eng auszulegen. Demzufolge seien darunter nur Tätigkeiten zu verstehen, die sich durch eine nicht unbedeutende körperliche Komponente auszeichneten. Diese lasse Duplicate-Bridge aber vermissen, wenngleich das Spiel Logik, Gedächtnisvermögen und strategisches Denken wohl voraussetze. Sport sei Bridge aber nicht.

Allerdings warf der EuGH eine andere Frage auf – ohne sie zu beantworten: Das Kartenspiel könne unter den Begriff „kulturelle Dienstleistungen“ im Sinne der Richtlinie fallen. Und dann wäre Duplicate-Bridge freilich steuerbegünstigt.

judith.hecht@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2017)

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