Wie man plötzlich Reiseveranstalter wider Willen wird

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Wenn heimisches Gewerberecht auf EU-Reiserecht trifft, birgt das Fallen für Hotels.

Wien. „Pflichtmitgliedschaft“ war vergangene Woche ein Reizwort, als sich Vertreter aus Tourismus und Hotellerie in einem Wiener Innenstadthotel trafen. Dass man auf die eigene Kammer gerade nicht allzu gut zu sprechen ist, manifestierte sich in der Diskussion rund um zwei Rechtsmaterien: die Gewerberechtsnovelle und das Pauschalreisegesetz.

Wo liegt das Problem? Alleine die Novellierung der Gewerbeordnung vergangenen Juli kann es nicht sein. Auch wenn sie nicht als der große Wurf gefeiert wurde, brachte sie doch Erleichterung: Gewerbetreibende können nach dem neuen §32 (1a) GewO Zusatzservices erbringen, wenn diese ihre eigenen „wirtschaftlich sinnvoll ergänzen“.

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