Ein unbedachter Tweet kann den Job kosten

 Was darf man posten, ohne Schwierigkeiten mit dem eigenen Arbeitgeber zu bekommen?
Was darf man posten, ohne Schwierigkeiten mit dem eigenen Arbeitgeber zu bekommen?(c) Reuters
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Tweets eines Richters werfen Fragen zur Meinungsfreiheit auf, auch für „normale“ Arbeitnehmer. Was darf man posten, ohne Schwierigkeiten mit dem eigenen Arbeitgeber zu bekommen? Zurückhaltung ist häufig der bessere Weg, sagen Experten.

Wien. Die abfälligen Tweets des Korneuburger Strafrichters Manfred Hohenecker über Karlheinz Grasser haben in den vergangenen Tagen eine breite Öffentlichkeit beschäftigt. Brisanterweise ist der Jurist nämlich auch Ehemann von Marion Hohenecker, also jener Richterin, die seit Dienstag den Buwog–Prozess gegen den ehemaligen Finanzminister und 14 andere Angeklagte leitet. Der Jurist hat seiner Frau mit seiner eigenwilligen Aktion sicherlich keinen Gefallen getan, selbst wenn der Befangenheitsantrag von Grassers Anwälten gegen sie abgelehnt wurde.

Sein Fall hat aber – nicht nur in der Justiz – die Frage aufgeworfen, welche Meldungen und Fotos Arbeitnehmer auf Social Media verbreiten können/dürfen, ohne mit dem Arbeitgeber in Konflikt zu geraten. Und inwieweit auch Äußerungen von Angehörigen Mitarbeiter in die Bredouille bringen können.

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