Nestle könnte Markenschutz für Kitkat verlieren

FILE PHOTO: KitKat chocolates are pictured in a shop at Nestle headquarters in Vevey, Switzerland
FILE PHOTO: KitKat chocolates are pictured in a shop at Nestle headquarters in Vevey, SwitzerlandREUTERS
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Der Markenschutz von Kitkat muss neu geprüft werden, empfiehlt ein EU-Gutachter. Die Streitigkeiten zwischen Nestle und Mondelez gehen in die nächste Runde. Der EuGH muss nun entscheiden.

Die Einschätzung eines Gutachters ist für die EuGH-Richter nicht bindend, in den meisten Fällen folgen sie ihr aber. Das könnte Kitkat nun den Schutz als eigene Marke in der EU kosten. Denn Melchior Wathelet, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), sagte, der Hersteller Nestlé habe keine hinreichenden Beweise für die Unterscheidungskraft der Marke vorgebracht, berichtet "The Guardian". Daher müsse das EU-Amt für geistiges Eigentum erneut prüfen, ob die Form des Kitkat-Riegels weiter als eigene Marke geschützt bleiben darf. 

Das Produkt Kitkat 4 Finger war auf Antrag von Nestlé 2006 als Unionsmarke eingetragen worden, ihm also EU-weit Unterscheidungskraft zugesprochen. Im Dezember 2016 stellte das EU-Gericht nach einer Klage des Konkurrenten Mondelez fest, es fehle der Beweis, dass die dreidimensionale Form der Schokolade von Verbrauchern in allen relevanten EU-Ländern als eigene Marke erkannt werde. Dies sei nur in einigen - etwa in Deutschland und Frankreich.

Mit Nestlé, dem EU-Amt EUIPO und Mondelez hatten alle drei Parteien, natürlich aus unterschiedlichen Gründen, das Urteil angefochten. Nestlé und das Amt hielten Markennachweis in jedem einzelnen EU-Staat für nicht richtig. Mitbewerber Mondelez hingegen beeinspruchte, dass Nestlé die Unterscheidbarkeit der Marke in einigen Ländern nicht nachweisen konnte. Der Generalanwalt schlägt nun vor alle Einsprüche zurückzuweisen. Demnach reiche die Unterscheidungkraft für die meisten EU-Staaten nicht aus. Und Mondelez als Nicht-Unterlegener könne gar keinen Widerspruch einlegen.

>>> Artikel im "The Guardian"

(Reuters/red.)

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Es sei zweifelhaft, ob die Form der Schokolade von Verbrauchern als eigene Marke erkannt werde, so das Gericht der Europäischen Union.

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