Zehntausende Kleinbetriebe wissen nicht, dass sie bis 1. April eine neue Software für ihre Registrierkasse brauchen. Unwissenheit schützt aber vor Strafe nicht.
Wien. Dass in Österreich eine Registrierkassenpflicht herrscht, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Die Aufregung war bekanntlich ziemlich groß. Doch sehr wenige Unternehmer wissen, dass diese Registrierkassenpflicht in zwei Etappen eingeführt wird. Ab 1. April muss die Registrierkasse auch manipulationssicher sein. Dies ist sie aber nur, wenn sie mit einer speziellen Software und einem Chip ausgestattet ist. „90 Prozent der Kleinbetriebe haben noch nicht umgestellt“, sagt Markus Knasmüller. Er leitet die Software-Entwicklung bei BMD und den Arbeitskreis für Kassenhersteller in der Wirtschaftskammer. Knasmüller meint: „Die Hälfte der knapp 100.000 betroffenen Kleinunternehmen werden die Umstellung nicht termingerecht schaffen.“
Im Finanzministerium sieht man die Sache entspannt. „Es wird niemand gestraft, der aufgrund von Lieferschwierigkeiten die Software nicht installiert hat“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der „Presse“. Wer bis 15. März zumindest eine Software bestellt hat und dies auch belegen kann, muss sich im Falle einer Steuerprüfung keine Sorgen machen. Strafen gibt es allerdings für jene, die sich bisher nicht die Mühe gemacht haben, ihre Registrierkasse manipulationssicher zu machen.
Und genau das ist das Problem: Viele Unternehmer wissen nämlich gar nicht, dass sie ihre Registrierkasse umrüsten müssen. Bei den Registrierkassenherstellern schrillen deshalb seit Monaten die Alarmglocken. „Oft werden die Unternehmen nämlich erst von den Registrierkassenherstellern auf das Problem aufmerksam gemacht“, sagt Knasmüller. Er rechnet damit, dass die Hälfte der Kleinunternehmen am 1. April noch nicht umgestellt haben werden.