Die Klage gegen eine russische Firma wegen des Transports von Gasturbinen auf die Krim wurde abgewiesen. Siemens verlangte die Rückabwicklung des Geschäfts.
Siemens hat im Streit um sanktionswidrig auf die Halbinsel Krim gebrachte Gasturbinen eine Niederlage erlitten. Das Moskauer Schiedsgericht lehnte es in einer Eilentscheidung ab, die vier Turbinen zu beschlagnahmen, wie russische Medien am Sonntag berichteten. Die Klage sei nicht begründet.
Der Konzern hatte die russische Firma Technopromexport verklagt, weil die Gasturbinen entgegen der Lieferverträge und trotz der EU-Sanktionen auf die 2014 von Russland annektierte ukrainische Halbinsel gebracht worden waren.
Siemens verlangt den Rücktransport der Turbinen oder die Rückabwickelung des gesamten Geschäfts. In der Hauptsache soll vom 18. September an verhandelt werden, hieß es.
Turbinen "fehlgeleitet"
Die Münchner waren nach eigenen Angaben bei Vertragsabschluss 2015 davon ausgegangen, dass die Ausrüstung an ein Kraftwerk auf der südrussischen Halbinsel Taman geliefert werden sollte. Schon damals berichteten russische Medien jedoch, dass die Turbinen auf die Krim gelangen könnten.
Gebaut wurden die Turbinen von der Siemens-Tochter SGTT in St. Petersburg. Moskau beharrt darauf, die Anlagen auf der Krim seien russische Fabrikate. Nach Aufflammen des Streits im Juli hatte Siemens Konsequenzen für sein Russland-Geschäft angekündigt.
Die Halbinsel wurde früher über das ukrainische Stromnetz mit Elektrizität versorgt, ist inzwischen jedoch von Russland abhängig. Der Chef der von Russland unterstützten Regierung auf der Krim, Sergej Aksjonow, sagte der Nachrichtenagentur Reuters, der Ausbau der örtlichen Stromproduktion verlaufe nach Plan. Einzelheiten nannte er nicht.
Die Europäische Union hatte Anfang August wegen der Lieferung der Siemens-Turbinen auf die Krim die Sanktionen gegen Russland ausgeweitet. Betroffen von den neuen Strafmaßnahmen ist unter anderem Vize-Energieminister Andrej Tscheresow.
(APA/dpa/Reuters)