Betriebliche Vorsorgekassen verwalten erstmals mehr als zehn Milliarden Euro

Das verwaltete Anwartschaftsvermögen der Betrieblichen Vorsorgekassen wächst jährlich um rund eine Milliarde Euro an.

Österreichs Betriebliche Vorsorgekassen (BVK), die seit rund 15 Jahren die "Abfertigung neu" verwalten, haben im ersten Halbjahr 2017 erstmals mehr als zehn Milliarden  Euro an Vermögen verwaltet. Derzeit wächst das verwaltete Anwartschaftsvermögen jährlich um rund eine Milliarde Euro an, teilte die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Montag in einer Aussendung mit.

Sie erzielten dabei laut Berechnung der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) in den abgelaufenen zwölf Monaten ein Veranlagungsergebnis von +2,73 Prozent, im Schnitt der vergangenen fünf Jahre waren es +2,71 Prozent, der vergangenen zehn Jahre +1,99 Prozent. Da die Betrieblichen Vorsorgekassen für die Abfertigungsbeiträge gesetzlich eine Kapitalgarantie zu leisten haben, wird mit Blick auf die Sicherheit veranlagt. Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 81,9 Prozent des Vermögens in festverzinslichen Finanzinstrumenten, 12,6 Prozent in Aktien und 4,8 Prozent in Immobilien investiert, wobei aber insgesamt 85 Prozent der Veranlagungen indirekt durch Investmentfonds gehalten werden.

Insgesamt sind derzeit acht BVKs von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) konzessioniert und werden von ihr beaufsichtigt. Die Marktkonzentration ist sehr hoch: Drei der acht BVKs haben zusammen einen Marktanteil von mehr als zwei Drittel (71,6 Prozent).

Mit dem System "Abfertigung neu" haben alle Arbeitnehmer, die ab Jahresbeginn 2003 in ein neues Dienstverhältnis eintreten, Anspruch auf Abfertigung. Dazu hat jeder Arbeitgeber einen Beitrittsvertrag zu einer BVK abzuschließen. Ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber in der Folge monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgeltes mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse zu zahlen, die den Abfertigungsbeitrag dann an die entsprechende BVK weiterleitet. Mit 2008 wurde der Personenkreis, der Gelder in eine BVK einbezahlt, um die selbstständig Erwerbstätigen erweitert.

Die Beiträge stehen im Eigentum der BVK, die diese treuhändig für die Anwartschaftsberechtigten hält und verwaltet. Dabei wird für jeden Anwartschaftsberechtigen ein eigenes Konto geführt über das jährlich bzw. bei Beendigung des Dienstverhältnisses mittels eines Kontoauszugs zu informieren ist.

(APA)

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