VKI setzt sich nach jahrelangem Rechtsstreit gegen Amazon durch

Packages travel along a conveyor belt inside of an Amazon fulfillment center in Robbinsville, New Jersey
Packages travel along a conveyor belt inside of an Amazon fulfillment center in Robbinsville, New JerseyREUTERS
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Eine Unterlassungsklage der österreichische Konsumentenschützer war beim Obersten Gerichtshof erfolgreich. Die Entscheidung hat für Amazon weitreichende Folgen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich nach mehreren Jahren Rechtsstreit gegen den Online-Versandriesen Amazon durchgesetzt. Eine Unterlassungsklage des VKI gegen den US-Konzern war beim Obersten Gerichtshof (OGH) erfolgreich.

Amazon wollte, dass für seine Verträge mit den Kunden luxemburgisches Recht gilt. Eine solche Rechtswahl ist grundsätzlich möglich, jedoch können sich Verbraucher trotzdem auf die Bestimmungen "ihres" Rechts berufen. Anzuwenden ist daher das für den Verbraucher "günstigere" Recht, erklärte der OGH. Darauf muss in einer Rechtswahlklausel hingewiesen werden, was Amazon aber nicht tat. Daher war die Klausel zur Gänze unwirksam und österreichisches Recht umfassend anzuwenden.

Zwölf Klauseln untersagt

Das Höchstgericht untersagte alle zwölf von den Konsumentenschützern beanstandeten Klauseln. Unzulässig ist laut OGH etwa, dass ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich erfolgen konnte und dass Amazon bei Kauf auf Rechnung eine Gebühr von 1,50 Euro kassierte. Ebenfalls untersagt hat der OGH die Bestimmung, dass Kunden dem Unternehmen "uneingeschränkte Rechte" an Inhalten, etwa Kundenrezensionen, einräumten, die sie auf der Amazon-Website "einstellten". Weiters rechtswidrig sind Klauseln, die als uneingeschränkte oder zumindest unklare Zustimmung der Verbraucher zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu verstehen waren, so der OGH.

Die Entscheidung des Höchstgerichts hat weitreichende Folgen. Amazon muss seine Geschäftsbedingungen (auch) an das österreichische Recht anpassen. "Das ist die Folge jener unionsrechtlicher Regelungen, die Verbrauchern bei Bestellungen im Ausland die Anwendung der zwingenden Bestimmungen ihres 'eigenen' Rechts garantieren", erläuterte der OGH in einer Mitteilung auf seiner Website. Solange das Verbraucherschutzrecht in Europa nicht vereinheitlicht ist, müssten international tätige Unternehmen auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten Rücksicht nehmen.

Auch EuGH involviert

Der Rechtsstreit zog sich jahrelang hin: Die VKI-Klage war in Österreich schon einmal durch alle Instanzen, vom Handelsgericht zum OGH, gegangen, ehe der OGH vor ein paar Jahren den EuGH anrief. Es ging um die Frage, welches Recht anzuwenden ist, österreichisches oder luxemburgisches (Amazon hat seinen Europa-Sitz in Luxemburg). Der EuGH hat den Konsumentenschützern nicht in dem Umfang recht gegeben, wie sie gehofft hatten.

Anders jedoch jetzt der Oberste Gerichtshof, der in der Sache zum zweiten und letzten Mal entschieden hat. Aus der Vorabentscheidung des EuGH ergab sich für das österreichische Höchstgericht die Anwendbarkeit des österreichischen Rechts, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (2Ob155/16g) hervorgeht.

(APA)

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