Sykes-Picot: Der Text des Geheimabkommens

Der Text des Sykes-Picot-Abkommens vom 16. Mai 1916.

1. Frankreich und Großbritannien sind bereit, innerhalb bestimmter Gebiete (die auf der beigegebenen Karte mit A und B bezeichnet wurden), einen unabhängigen arabischen Staat oder eine Konföderation arabischer Staaten anzuerkennen und zu schützen unter der Souveränität eines arabischen Oberhauptes. Frankreich habe in dem Gebiet A und Großbritannien in dem Gebiet B festgelegte Vorrechte.

2. Beiden Mächten soll es erlaubt sein, in diesen Gebieten direkte oder indirekte Verwaltung oder Kontrollen einzurichten, wie sie sie für notwendig halten in Zusammenhang mit den arabischen Staaten oder der arabischen Konföderation.

3. In dem auf der Karte braun eingetragenen Gebiet soll eine internationale Verwaltung eingerichtet werden, deren Art nach Verabredung mit Rußland und den anderen Alliierten noch festgesetzt werden soll.

4. Großbritannien werden die Häfen von Haifa und Akre zugesprochen, und ihm die Wasserversorgung vom Tigris und Euphrat über Gebiet A in B garantiert. Ohne vorherige Verständigung mit der französischen Regierung wird Großbritannien mit keiner dritten Macht in Verhandlungen betr. Abtretung Zyperns eintreten.

5. Alexandrette soll für den Handel des Britischen Empire Freihafen werden, entsprechend Haifa für den Handel Frankreichs, dessen Herrschaften und Protektorate; gleiches gilt für den Transithandel auf den Eisenbahnen beider Städte.

6. Die Bagdad-Bahn soll in dem Gebiet A südl. Richtung Mossul und im Gebiet B nördl. gegen Samara erst dann weiter ausgebaut werden, wenn eine Eisenbahnverbindung zwischen Bagdad und Aleppo über das Tal des Euphrat hergestellt worden ist.

7. Großbritannien hat das Recht zu bauen, zu verwalten und der einzige Eigentümer der Bahn zu sein, die Haifa mit dem Gebiet B verbindet; darüber hinaus hat es das bleibende Recht, zu jeder Zeit Truppen entlang dieser Linie zu transportieren. Da beide Mächte die Wichtigkeit der Bahnverbindung Bagdad - Haifa anerkennen und sich bei ihrem Bau technische Schwierigkeiten ergeben könnten, soll die französische Regierung erwägen, ob
die in Frage kommende Linienführung nicht das Polygon B Anias - Keis Marib -Salkhad Tell Ötsda - Mesmi überqueren soll, bevor sie das Gebiet B erreicht.

8. Für die Dauer von weiteren 20 Jahren soll der bisherige türkische Tarif in Kraft bleiben, und zwar in den sog. blauen und roten Gebieten wie in denen von A und B. Zwischen diesen Gebieten sollen keine inneren Zollschranken errichtet werden.

9. Frankreich verspricht. zu keiner Zeit in Verhandlungen mit einer dritten Macht über die Abtretung von Rechten einzutreten und insbesondere keine derartigen Rechte an eine dritte Macht im blauen Gebiet abzutreten, es sei denn an die arabischen Staaten oder die Konföderation arabischer Staaten, ohne sich zuvor mit der britischen Regierung darüber verständigt zu haben, die ein entsprechendes Versprechen für die roten Gebiete gibt.

10. Die britische und die französische Regierung, als Schutzmächte der arabischen Staaten, stimmen darin überein, daß sie selbst keine territorialen Erwerbungen beabsichtigen und nicht zustimmen werden, daß eine dritte Macht auf der arabischen Halbinsel territoriale
Besitzrechte erwirbt, noch Flottenbasen an der Küste oder auf den Inseln des Roten Meeres einrichtet. Eine Grenzberichtigung bei Aden ist davon ausgenommen.

11. Die Verhandlungen über die Grenzführung der arabischen Staaten oder der entsprechenden Konföderation sollen auf den bisherigen Wegen weiter fortgesetzt werden.

12. Maßnahmen zur Kontrolle der Waffeneinfuhr in die arabischen Territorien wollen beide Mächte in Erwägung ziehen. Um die Vereinbarung zu vervollständigen, soll der
russischen Regierung vorgeschlagen werden, analoge Noten auszutauschen unter Bezugnahme auf den Notenwechsel vom 26. April.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.