Nestlé will auch weiterhin Globalisierungsgegener bespitzeln

(c) AP (ADRIAN BRADSHAW)
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Infiltrierung von NGOs gehöre zwar nicht zum "Standardrepertoire" von Nestle, sei aber auch in Zukunft nicht auszuschließen. "Wenn Gefahr droht", sagte der Rechtsleiter von Nestle vor Gericht.

Der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestle will bei Bedarf weiterhin Globalisierungsgegner bespitzeln. Die Infiltrierung von NGOs gehöre zwar "nicht zum Standardrepertoire" von Nestle, sagte der Leiter der Rechtsabteilung des Konzerns, Hans Peter Frick, am Mittwoch bei einer Gerichtsanhörung in Lausanne. Wenn Nestle Gefahr drohe, könne er aber "nicht ausschliessen, auch künftig solche Maßnahmen zu treffen".

Under Cover bei Attac

Die Sicherheitsfirma Securitas hatte im Auftrag Nestles eine junge Mitarbeiterin bei der globalisierungskritischen Organisation Attac eingeschleust, um Informationen über mögliche Protestaktionen zu sammeln. Die Aushorchung der Waadtländer Attac-Sektion sei im Zusammenhang mit den Ereignissen im Vorfeld der G8-Demonstrationen vom Juni 2003 zu sehen. Im Frühjahr 2003 sei bei einer Demonstration von Bauernführer Jose Bove, an der auch Attac beteiligt war, am Nestle-Hauptsitz in Vevey großer Sachschaden entstanden.

Attac

attac (association pour une taxation des transactions financières pour l'aide aux citoyens, dt. „Vereinigung für eine Besteuerung von Finanztransaktionen zum Nutzen der Bürger“) ist ein globalisierungskritisches Netzwerk, welches am 3. Juni 1998 in Frankreich gegründet wurde.
Kritiker werfen Attac oft vor, keine realistischen Alternativen aufzuzeigen.Liberale wie der schwedische Autor Johan Norberg behaupten, Attac präsentiere lediglich alte protektionistische Rezepte und wirtschaftliche Irrlehren in neuem Gewand.

Es sei nur zum Schutz gewesen

Attac habe danach verlauten lassen, dass dies nur der Auftakt gewesen sei und beim G8-Gipfel im nahe gelegenen französischen Evian der "Hauptgang" folge. Deshalb habe Nestle im Hinblick auf den Gipfel Vorkehrungen treffen müssen. Dem Konzern sei es dabei darum gegangen, Angestellte, Gebäude und Anlagen zu schützen, argumentierte Frick.

Infiltration in der Schweiz erlaubt?

Die Affäre war Mitte Juni durch einen Beitrag des Fernsehsenders TSR ins Rollen gekommen. Attac erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Nestle wegen unerlaubten Eindringens in die Privatsphäre und des Bruchs von Datenschutzgesetzen. Der Konzern betonte, dass die Maßnahmen mit dem Schweizer Gesetz vereinbar gewesen seien. Ob dies tatsächlich der Fall war, klärt nun das Gericht in Lausanne.

(Ag.)

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