"Blödsinn": Richter stellen sich hinter Psychiater Friedrich

Max Friedrich
Max Friedrich(c) AP (Ronald Zak)
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Der Vizepräsident der Richtervereinigung sieht in der Kritik am Gutachter Max Friedrich einen Versuch, den Psychiater zu diffamieren. Konkret geht es um zwei Gutachten von Friedrich.

Die Richtervereinigung hat am Mittwoch mit ungewöhnlicher Schärfe die Kritik am Wiener Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich zurückgewiesen. "Hier wird versucht, einen anerkannten Sachverständigen in Misskredit zu bringen", zeigte sich Vizepräsident Manfred Herrnhofer empört. Indes gehen die Ermittlungen zu zwei Fällen, in den Friedrich Gutachten erstellt hatte, weiter.

Herrnhofer hält es "für Blödsinn, Friedrich die Fachkompetenz abzusprechen", meinte Herrnhofer. Die in die Gerichtssachverständigenliste eingetragenen Gutachter hätten sich allesamt einem strengen Auswahlverfahren unterzogen und wären ausgewiesene Experten in ihren jeweiligen Fachgebieten. Ihre Zertifizierung sei zunächst auf fünf Jahre befristet, sofern sich die Sachverständigen bewähren, würde diese um weitere zehn Jahre verlängert. Fazit des ranghohen Richtervertreters: "Unsere Erfahrung mit Gutachtern ist, dass diese ausgezeichnete Arbeit machen."

"Mosaikstein" für Urteilsfindung

Das gelte auch für den zuletzt kritisierten Friedrich. "Da haut man den Falschen", betonte Herrnhofer. Ein Gutachter habe in einer Hauptverhandlung immer nur Tatfragen, aber nie Rechtsfragen zu klären: "Ein Sachverständiger ist nie Schuld an einem Urteil. Sein Gutachten ist immer nur ein Mosaikstein. Das Gericht muss sich kritisch mit seinen Schlussfolgerungen auseinandersetzen und sich fragen, ob diese ins Gesamtbild und zu den sonstigen Ergebnissen des Beweisverfahrens passen. Ein Urteil ist immer nur so gut die wie vom Gericht festgestellte gesamte Beweislage."

Folglich könne Friedrich auch nicht als Verantwortlicher für den Fall jenes 35-jährigen Kärntners genannt werden, der 21 Monate schuldlos in Haft verbrachte. Erst nach Wiederaufnahme seines Verfahrens wurde er vom Vorwurf freigesprochen, seine Tochter missbraucht zu haben. Sein Anwalt nannte das Gutachten von Friedrich "widersprüchlich" und verlangte von der Republik Österreich 200.000 Euro Haftentschädigung. Die Chancen auf Zuerkennung der Summe stehen gut.

Deutscher Kollege prüft Friedrich-Gutachten

In einem anderen Fall liegt gegen Friedrich bei der Klagenfurter Staatsanwaltschaft eine im Oktober 2007 eingebrachte Anzeige vor. "Es handelt sich um die Anzeige eines verurteilten Sexualdelinquenten", erklärte die Sprecherin der Kärntner Anklagebehörde, Carmen Riesinger. Demnach soll Friedrich im Zuge dieses Verfahrens ein falsches Gutachten erstellt haben.

Der Betroffene in diesem Fall hatte zugleich mit der Anzeige einen Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens gestellt. Der Mann wurde zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, er wurde im Jänner 2008 entlassen. Die Staatsanwaltschaft hat in der Causa bereits im Vorjahr einen deutschen Sachverständigen bestellt, der überprüfen soll, ob das fragliche Friedrich-Gutachten "lege artis" ist. "Auf dieses Sachverständigengutachten warten wir jetzt", sagte Riesinger.

Herrnhofer gab zu bedenken, dass der Psychiater in derartigen Fällen primär die Aussagefähigkeit des Kindes zu beurteilen habe. "Dabei ist zu prüfen, ob es Hinweise gibt, dass das Kind Wirklichkeit mit bloß Eingebildetem vermengt." Der Vizepräsident der Richtervereinigung verwies darauf, dass grundsätzlich jedes Gericht reagieren müsse, sobald diesem Zweifel an einem Gutachter kämen: "Die Rechtsordnung sieht verpflichtend vor, dass dann ein weiterer Sachverständiger beigezogen und ein neues Gutachten gemacht wird."

(APA)

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