Todesstrafe: US-Höchstgericht erklärt Giftspritze für zulässig

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Die Hinrichtungsart verstoße nicht gegen das in der US-Verfassung festgeschriebene Verbot "grausamer und unüblicher" Strafen, urteilen die höchsten Richter mit klarer Mehrheit.

In einem Grundsatzurteil zur Todesstrafe hat das Oberste Gericht der USA die Hinrichtung per Giftspritze für rechtens erklärt. Die Hinrichtungsart verstoße nicht gegen das in der US-Verfassung festgeschriebene Verbot "grausamer und unüblicher" Strafen, urteilten die höchsten Richter am Mittwoch in Washington. Das Gericht wies mit klarer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen die Klage zweier Todeskandidaten aus Kentucky ab.

Seit der Oberste Gerichtshof im September erklärt hatte, sich mit der Klage zu befassen, wurde in den USA kein Häftling mehr hingerichtet. Der Gouverneur von Virginia hob kurz nach Bekanntgabe des Urteils das Moratorium für Hinrichtungen auf. In 37 der 50 US-Staaten gilt die Todesstrafe.

Die Todeskandidaten aus Kentucky hatten gegen die umstrittene Zusammensetzung der Todesspritze geklagt. Sie hatten erklärt, die derzeit verwendete Kombination aus drei Substanzen berge die Gefahr, dass dem Verurteilten unsägliche Schmerzen zugefügt werden könnten.

Die Giftspritze, die zurzeit in rund drei Dutzend US-Staaten verwendet wird, besteht aus einem Mittel zur Betäubung, einer Substanz zur Muskellähmung und einer Droge, die zum Herzstillstand führt. Die Kläger machen geltend, dass der Verurteilte bei der Verabreichung der dritten tödlichen Substanz schwere Schmerzen erleide, falls das Betäubungsmittel versage. Wegen der Muskellähmung könne er dies aber nicht mehr verdeutlichen. Dies widerspreche der US-Verfassung, die körperliche Grausamkeit bei Hinrichtungen verbiete.

Den Obersten Gerichtshof forderten die Kläger auf, entweder eine andere Zusammensetzung der Giftspritze vorzuschreiben oder die Vorschriften für ihre Anwendung verschärfen. Auch müssten Gefängnisbeamte besser ausgebildet werden, um Komplikationen bei Hinrichtungen erkennen und darauf reagieren zu können. Auslöser des Verfahrens waren Exekutionen in Florida und Ohio, die wesentlich länger dauerten als üblich und deutliche Hinweise darauf gaben, dass der Todeskandidat Schmerzen erlitt.

(Ag.)

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