Kühnen-Gruß von Strache "nahe liegend"

APA (Archiv/"Österreich")
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Der Wiener Zeitgeschichte-Professor Botz hält es für "das Naheliegendste", dass das in der Tageszeitung "Österreich" erschienene Foto Strache nicht beim Bestellen von drei Bier zeigt. Das gab der als sachverständige Zeuge geladene Historiker am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht zu Protokoll. Es sei "nicht ausschließen, dass es eine alltägliche, verlockerte Ausübung des Kühnen-Grußes ist".

FPÖ-Chef Strache hatte "Österreich" geklagt, weil er bestreitet, dass das Bild, auf dem er mit drei abgespreizten Fingern der rechten Hand zu sehen ist, eine verpönte Grußform dokumentiert. Strache will mit dieser Geste vielmehr drei Bier geordert haben. Das medienrechtliche Verfahren umfasst darüber hinaus eine weitere Klage rund um Jugendfotos von Strache, die ihn bei Wehrsportübungen am Fuß des Kärntner Ulrichsbergs darstellen sollen.

Der ehemalige freiheitliche Klubobmann Stadler belastete Strache schwer, indem er erklärte, dass auf dem Foto Strache eine Krawatte trage, auf der die Reichskriegsflagge aus dem ersten Weltkrieg zu sehen sei. "Es war in der Szene damals sehr beliebt", bemerkte Stadler unter Anspielung auf das gegenständliche Foto, das Strache im Kreis von Burschenschaftlern zeigt.

Zu diesen Beweisthemen wurden am heutigen Verhandlungstag zahlreiche Zeugen einvernommen. Neben Stadler und Botz waren unter anderem den Gründer der Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition (VAPO), Gottfried Küssel, sowie Franz Radl geladen. Beide standen in den 90er Jahren wegen Wiederbetätigung vor Gericht.

Küssel betonte, Strache habe seines Wissens nach nicht an von ihm veranstalteten Wehrsportübungen teilgenommen. Er kenne den FPÖ-Bundesparteiobmann auch nicht persönlich. Die VAPO hätte auch nur "Wochenendlager mit Paintball-Spielen" veranstaltet, gab in Bezug darauf Radl zu Protokoll. Er selbst hätte den nunmehrigen FPÖ-Obmann "im korporierten Milieu" kennengelernt und mehrmals im Jahr getroffen.

(APA)

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